01627 Einheitliches Bewertungssystem
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Um die Prüftätigkeit und die Bewertungspraxis aller Ärztlichen Stellen bundeseinheitlich zu harmonisieren, wurde das sogenannte Einheitliche Bewertungssystem (EBS) entwickelt. Eine Überarbeitung des EBS findet periodisch statt, um die erforderlichen Anpassungen an die technische Weiterentwicklung und den aktuellen medizinischen Stand zu gewährleisten. Außerdem fließen neuere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Qualitätssicherung radioaktiver Arzneimittel, die mithilfe eines Markierungskits vom Anwender selbst hergestellt werden, in das EBS ein.
Dabei ergeben sich für jeden Fachbereich – Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie – jeweils zwei Arbeitsgruppen. Eine Gruppe aktualisiert den Teil „Physik und Strahlenschutz”. Die zweite Gruppe mit Medizinern aktualisiert die Anforderungen an die „Rechtfertigende Indikation”, die „SOPs” und die „Befundung der medizinischen Exposition”.
Die Änderungen, die im Rahmen des Zentralen Erfahrungsaustausches der Ärztlichen Stellen (ZÄS) erfolgen, müssen im Anschluss vom Fachausschuss Strahlenschutz beschlossen und von den Länderbehörden den Ärztlichen Stellen zur Prüfung übergeben werden. Da die Zyklen von Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie unterschiedlich sind, gibt es nicht immer einen gemeinsamen EBS-Katalog. Arbeitshilfen: |
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Um die Prüftätigkeit und die Bewertungspraxis aller Ärztlichen Stellen bundeseinheitlich zu harmonisieren, wurde das sogenannte Einheitliche Bewertungssystem (EBS) entwickelt. Eine Überarbeitung des EBS findet periodisch statt, um die erforderlichen Anpassungen an die technische Weiterentwicklung und den aktuellen medizinischen Stand zu gewährleisten. Außerdem fließen neuere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie die Qualitätssicherung radioaktiver Arzneimittel, die mithilfe eines Markierungskits vom Anwender selbst hergestellt werden, in das EBS ein.
Dabei ergeben sich für jeden Fachbereich – Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie – jeweils zwei Arbeitsgruppen. Eine Gruppe aktualisiert den Teil „Physik und Strahlenschutz”. Die zweite Gruppe mit Medizinern aktualisiert die Anforderungen an die „Rechtfertigende Indikation”, die „SOPs” und die „Befundung der medizinischen Exposition”.
Die Änderungen, die im Rahmen des Zentralen Erfahrungsaustausches der Ärztlichen Stellen (ZÄS) erfolgen, müssen im Anschluss vom Fachausschuss Strahlenschutz beschlossen und von den Länderbehörden den Ärztlichen Stellen zur Prüfung übergeben werden. Da die Zyklen von Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie unterschiedlich sind, gibt es nicht immer einen gemeinsamen EBS-Katalog.



