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01001 Glossar

Dieser Beitrag liefert Ihnen eine Zusammenstellung von relevanten Begriffen.
von:

1 A

1.1 Abfälle (nach StrlSchG)

Abfälle (nach StrlSchG
)Alle Stoffe und Gegenstände, die Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich der Abfälle, die nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 oder 7 bis 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom Geltungsbereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgenommen sind. Keine Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind Reststoffe und Anlagenteile, die nach § 9a Absatz 1 des Atomgesetzes schadlos zu verwerten oder geordnet zu beseitigen sind, sowie andere den Bestimmungen des Standortauswahlgesetzes oder des Atomgesetzes unterliegende radioaktive Abfälle, Rückstände und sonstige radioaktive Stoffe.

1.2 Abfälle, Abfallprodukt

Abfälle, Abfallprodukt
Verarbeiteter radioaktiver Abfall ohne Verpackung und Abfallbehälter.

1.3 Abfälle, Ableitung (nach StrlSchV)

Abfälle, Ableitung (nach StrlSchV)
Abgabe flüssiger, an Schwebstoffe gebundener oder gasförmiger radioaktiver Stoffe auf dafür vorgesehenen Wegen.

1.4 Abfälle, Behandlung radioaktiver Abfälle

Abfälle, Behandlung radioaktiver Abfälle
Verarbeitung von radioaktiven Abfällen zu Abfallprodukten (z. B. durch Verfestigen, Einbinden, Vergießen oder Trocknen.)

1.5 Abfälle, radioaktive

Abfälle, radioaktive
Radioaktive Stoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 des Atomgesetzes, die nach § 9a des Atomgesetzes geordnet beseitigt werden müssen, ausgenommen Ableitungen im Sinne des § 99 StrlSchV.
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