01621 Quantitative Abschätzung des Strahlenrisikos („Strahlenepidemiologische Tabellen”)
Die quantitative Abschätzung des strahlenbedingten Gesundheitsrisikos ist eine Grundvoraussetzung des Strahlenschutzes. Bei der Grenzwertsetzungwird hierbei von Mittelwerten über größere Personengruppen ausgegangen, wie z. B. bei der Angabe „nominaler Risikofaktoren” durch die International Commission on Radiological Protection (ICRP). Dieses Vorgehen ist nicht angemessen bei Abschätzungen auf der individuellen Ebene. Arbeitshilfen: |
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Die quantitative Abschätzung des strahlenbedingten Gesundheitsrisikos ist eine Grundvoraussetzung des Strahlenschutzes. Bei der Grenzwertsetzung wird hierbei von Mittelwerten über größere Personengruppen ausgegangen, wie z. B. bei der Angabe „nominaler Risikofaktoren” durch die International Commission on Radiological Protection (ICRP). Dieses Vorgehen ist nicht angemessen bei Abschätzungen auf der individuellen Ebene.[
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