01902 ICRP – Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission
Die Internationale Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection – ICRP) hat seit ihrer Gründung im Jahr 1928 zu allen wichtigen Fragen des Strahlenschutzes Stellung genommen und dazu grundsätzliche Empfehlungen erarbeitet. Diese sind in nahezu allen Ländern weltweit zur Grundlage gesetzlicher Regelungen, Normen und Richtlinien im Strahlenschutz geworden [1] . von: |
1 Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP)
Historischer Hintergrund
Die ICRP agiert als unabhängige gemeinnützige Fachorganisation und bewertet wissenschaftliche Erkenntnisse, die in Bezug auf den Strahlenschutz publiziert werden. Daraus abgeleitet erarbeitet die ICRP grundlegende Prinzipien des Strahlenschutzes. Auf europäischer Ebene und in den Ländern der Mitgliedstaaten werden mittlerweile die Empfehlungen der ICRP als Grundlage für gesetzliche Regelungen, für Verordnungen und Richtlinien und für die Festlegung und ggf. Anpassung von Grenzwerten für den Strahlenschutz von beruflich strahlenexponierten Personal sowie der Bevölkerung im Allgemeinen genutzt. Ebenso fließen bei der Erstellung und Überarbeitung von Normen im Normenausschuss Radiologie des DIN (NAR) die Erkenntnisse im Strahlenschutz ein. Gegründet wurde die ICRP 1928 im Rahmen des Internationalen Kongresses für „Radiologie zum Schutz vor Röntgenstrahlung und Radium”. Als ursprünglicher Name wurde damals „International X-Ray und Radium Protection Committee” (IXRCP) gewählt [2] . 1950 wurde die Gesellschaft umstrukturiert und umbenannt in die noch heute aktuelle Bezeichnung ICRP. Die Kommission arbeitet eng mit der Internationalen Kommission für radiologische Einheiten und Messungen (ICRU) zusammen und hat offizielle Verbindungen zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) [3] .
Die ICRP agiert als unabhängige gemeinnützige Fachorganisation und bewertet wissenschaftliche Erkenntnisse, die in Bezug auf den Strahlenschutz publiziert werden. Daraus abgeleitet erarbeitet die ICRP grundlegende Prinzipien des Strahlenschutzes. Auf europäischer Ebene und in den Ländern der Mitgliedstaaten werden mittlerweile die Empfehlungen der ICRP als Grundlage für gesetzliche Regelungen, für Verordnungen und Richtlinien und für die Festlegung und ggf. Anpassung von Grenzwerten für den Strahlenschutz von beruflich strahlenexponierten Personal sowie der Bevölkerung im Allgemeinen genutzt. Ebenso fließen bei der Erstellung und Überarbeitung von Normen im Normenausschuss Radiologie des DIN (NAR) die Erkenntnisse im Strahlenschutz ein. Gegründet wurde die ICRP 1928 im Rahmen des Internationalen Kongresses für „Radiologie zum Schutz vor Röntgenstrahlung und Radium”. Als ursprünglicher Name wurde damals „International X-Ray und Radium Protection Committee” (IXRCP) gewählt [2] . 1950 wurde die Gesellschaft umstrukturiert und umbenannt in die noch heute aktuelle Bezeichnung ICRP. Die Kommission arbeitet eng mit der Internationalen Kommission für radiologische Einheiten und Messungen (ICRU) zusammen und hat offizielle Verbindungen zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) [3] .
Veröffentlichung Nr. 60
Der moderne Strahlenschutz, den wir heute in der täglichen Arbeit wiederfinden, ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit regelmäßigen Anpassungen einhergeht. Eine grundlegende Arbeit der ICRP aus dem Jahr 1990 ist die Veröffentlichung Nr. 60, die die Basis der Novelle des Strahlenschutzrechts von 2000 (RöV) und 2001 (StrlSchV) ist. Basierend auf der EURATOM-Grundnorm von 1996 wurden die Strahlenschutzverordnung und teilweise die Röntgenverordnung in Deutschland grundlegend überarbeitet und die Basisempfehlungen der ICRP 60 mit eingearbeitet. Ein weiterer Meilenstein ist die Novellierung des Strahlenschutzrechts in Deutschland im Jahr 2011, in die wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen der ICRP-Veröffentlichung Nr. 103 (2007) eingeflossen sind. Die Änderungen waren durch neue Dosisgrenzwerte für den Strahlenschutz für Umwelt, Bevölkerung, Personal, Patient und Technik geprägt. Die kontinuierliche Auswertung von Daten aus Studien und die verbesserte Analyse der Daten aus den Atombombenabwürfen über Japan ergaben neue strahlenbiologische und physikalische Erkenntnisse, die in die Novellierung eingeflossen sind [2] .
Der moderne Strahlenschutz, den wir heute in der täglichen Arbeit wiederfinden, ist ein kontinuierlicher Prozess, der mit regelmäßigen Anpassungen einhergeht. Eine grundlegende Arbeit der ICRP aus dem Jahr 1990 ist die Veröffentlichung Nr. 60, die die Basis der Novelle des Strahlenschutzrechts von 2000 (RöV) und 2001 (StrlSchV) ist. Basierend auf der EURATOM-Grundnorm von 1996 wurden die Strahlenschutzverordnung und teilweise die Röntgenverordnung in Deutschland grundlegend überarbeitet und die Basisempfehlungen der ICRP 60 mit eingearbeitet. Ein weiterer Meilenstein ist die Novellierung des Strahlenschutzrechts in Deutschland im Jahr 2011, in die wesentliche Erkenntnisse und Empfehlungen der ICRP-Veröffentlichung Nr. 103 (2007) eingeflossen sind. Die Änderungen waren durch neue Dosisgrenzwerte für den Strahlenschutz für Umwelt, Bevölkerung, Personal, Patient und Technik geprägt. Die kontinuierliche Auswertung von Daten aus Studien und die verbesserte Analyse der Daten aus den Atombombenabwürfen über Japan ergaben neue strahlenbiologische und physikalische Erkenntnisse, die in die Novellierung eingeflossen sind [2] .