01627 Einheitliches Bewertungssystem
Um die Prüftätigkeit und Bewertungspraxis aller Ärztlichen Stellen bundeseinheitlich zu harmonisieren, wurde das sogenannte Einheitliche Bewertungssystem (EBS) entwickelt. Eine Überarbeitung des EBS wurde erforderlich zur Anpassung an die technische Weiterentwicklung und den aktuellen medizinischen Stand. Der Teil des EBS für den Anwendungsbereich der Nuklearmedizin wurde jetzt im Fachausschuss Strahlenschutz beschlossen und soll ab dem 1. Februar 2024 angewendet werden. Darin werden nun auch neuere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden aufgegriffen sowie die Qualitätssicherung radioaktiver Arzneimittel, die mit Hilfe eines Markierungskits vom Anwender selbst hergestellt werden. Arbeitshilfen: |
Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen ein Merkblatt der Ärztlichen Stellen (Ä St.en) nach § 128 StrlSchV zum einheitlichen Bewertungssystem.[
01627_01.pdf]
