Logo
Logo

01617 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen

Die Rechtsgrundlage für den Schutz von Personen, die beruflich ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind, wird in § 31 des Atomgesetzes erläutert. Der Beitrag erläutert, wann Personen in Kategorie A oder B eingeteilt werden. Der Beitrag erklärt, wie die Körperdosis aufgezeichnet werden soll und wie lange die Ergebnisse aufbewahrt werden müssen.
von:

1 Rechtliche Grundlagen

§ 31 Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen
Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition durch Tätigkeiten nach dieser Verordnung ausgesetzt sind, sind zum Zweck der Kontrolle und arbeitsmedizinischen Vorsorge folgenden Kategorien zugeordnet:
1.
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A:
Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 45 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel führen kann.
2.
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B:
Personen, die einer beruflichen Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert oder einer höheren Organdosis als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel führen kann, ohne in die Kategorie A zu fallen.

2 Erläuterungen

2.1 Einleitung

In § 31 „Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen” wird das in § 1 Atomgesetz genannte Ziel, Leben und Gesundheit vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen, aufgegriffen und insbesondere für das Personal, das beruflich bedingter Strahlenexposition ausgesetzt ist, umgesetzt.
Loading...