01628 Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Die Rahmenrichtlinie QS-RL konkretisiert Grundsätze und Rahmenbedingungen der Abnahme- und Konstanzprüfungen von Röntgen- und Bestrahlungseinrichtungen sowie Vorrichtungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe. Zusammen mit der Rahmenrichtlinie sind die Module „Röntgendiagnostik”, „Nuklearmedizin” (diese wurde am 16.12.2024 veröffentlicht) und „Strahlentherapie” (zurzeit noch in Bearbeitung) anzuwenden.
Dieser Beitrag stellt Ihnen die Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung zur Verfügung. Arbeitshilfen: von: |
1 Einleitung
Diese am 28. August 2024 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlichte Richtlinie ist spätestens ab Dezember 2024 anzuwenden.
Die Rahmenrichtlinie QS-RL konkretisiert Grundsätze und Rahmenbedingungen der Abnahme- und Konstanzprüfungen von Röntgen- und Bestrahlungseinrichtungen sowie Vorrichtungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe. Zusammen mit der Rahmenrichtlinie sind die Module „Röntgendiagnostik”, „Nuklearmedizin” (diese wurde am 16.12.2024 veröffentlicht) und „Strahlentherapie” (zurzeit noch in Bearbeitung) anzuwenden.
In der gemeinsamen Rahmenrichtlinie QS-RL sind für alle Bereiche allgemeine Anforderungen zusammengefasst, sodass für jede QS-RL auch die übergeordnete Rahmenrichtlinie relevante Festlegungen und Informationen enthält und zu beachten ist.