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02033 SSK-Empfehlung zu Orientierungswerten für die Patientenexposition bei röntgendiagnostischen Anwendungen

1 Empfehlung der Strahlenschutzkommission

Nach § 125 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018) ermittelt, erstellt und veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) diagnostische Referenzwerte (DRW) für Untersuchungen mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen. Das BfS kann für die Ermittlung die Daten heranziehen, die der zuständigen Behörde nach § 130 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 von den ärztlichen und zahnärztlichen Stellen übermittelt werden. Die Patientenexposition von Untersuchungen, für die kein nationaler DRW vorliegt, wird häufig aufgrund fehlender Vergleichswerte nicht überprüft. Dies kann für neue Untersuchungsverfahren gelten oder für Untersuchungen, die weniger häufig durchgeführt werden, nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sind oder deren Exposition sehr variabel ist.
Weiterhin berücksichtigen DRW nicht, mit welcher Technik die Röntgenbilder aufgenommen wurden. Röntgengeräte mit Speicherfolien oder Computertomografen ohne iterative Rekonstruktion haben z. B. einen deutlich höheren Dosisbedarf als aktuelle High-End-Geräte.
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