02032 Orientierungswerte bei röntgendiagnostischen Anwendungen
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Die Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) zu den Orientierungswerten für die Patientenexposition bei röntgendiagnostischen Anwendungen entwickelt das bisherige Konzept der Diagnostischen Referenzwerte (DRW) wesentlich weiter. Nationale DRW bleiben als regulatorisches Instrument gemäß § 125 Strahlenschutzverordnung bestehen, werden jedoch durch lokale DRW und typische Werte im Median ergänzt. Diese ermöglichen eine kontinuierliche, datenbasierte Optimierung der Patientenexposition unter Berücksichtigung moderner Gerätetechnologien, klinischer Indikationen und patientenspezifischer Faktoren. Grundlage sind Dosismanagementsysteme (DMS), die Expositionsdaten automatisiert erfassen und eine evidenzbasierte Protokolloptimierung unterstützen. Besondere Bedeutung kommt innovativen Rekonstruktionsverfahren, künstlicher Intelligenz und photonenzählender Computertomografie zu, da sie eine deutliche Dosisreduktion bei gleichbleibender oder verbesserter Bildqualität ermöglichen. Ergänzend empfiehlt die SSK patientenbezogene Bewertungsansätze, insbesondere in der pädiatrischen Radiologie, sowie den Aufbau eines bundesweiten Dosisregisters. Insgesamt stärkt die Empfehlung das ALARA-Prinzip und fördert eine kontinuierliche, qualitätsorientierte Weiterentwicklung des medizinischen Strahlenschutzes. Arbeitshilfen: von: |
1 Einleitung
Die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung zählt zu den wichtigsten diagnostischen Verfahren der modernen Medizin. Digitale Projektionsradiografie, Computertomografie (CT), Mammografie und interventionelle Radiologie ermöglichen eine hochauflösende Bildgebung und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Diagnosestellung und Therapieplanung. Gleichzeitig sind sie die größte Quelle künstlicher Strahlenexposition der Bevölkerung. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, jede radiologische Untersuchung nach dem Optimierungsgebot des Strahlenschutzes und dem ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) durchzuführen, wonach die Exposition unter Erhalt der diagnostischen Bildqualität auf das notwendige Maß zu begrenzen ist [1] [3] [4].
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen schaffen in Deutschland das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Für Patientinnen und Patienten existieren keine Dosisgrenzwerte, wenn die Exposition medizinisch gerechtfertigt ist. Stattdessen dienen Diagnostische Referenzwerte (DRW) als etabliertes Instrument der Qualitätssicherung und unterstützen die Bewertung sowie die Optimierung der Patientenexposition [5] [3] [4].
Die rechtlichen Grundlagen schaffen in Deutschland das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Für Patientinnen und Patienten existieren keine Dosisgrenzwerte, wenn die Exposition medizinisch gerechtfertigt ist. Stattdessen dienen Diagnostische Referenzwerte (DRW) als etabliertes Instrument der Qualitätssicherung und unterstützen die Bewertung sowie die Optimierung der Patientenexposition [5] [3] [4].
Mit der 2025 veröffentlichten SSK-Empfehlung „Orientierungswerte für die Patientenexposition bei röntgendiagnostischen Anwendungen” wird dieses Konzept durch lokale Diagnostische Referenzwerte und typische Werte erweitert [1]. Aufbauend auf den Empfehlungen der ICRP Publication 135, verfolgt die SSK das Ziel einer kontinuierlichen, datenbasierten Dosisoptimierung unter Berücksichtigung moderner Gerätetechnologien, klinischer Indikationen und patientenspezifischer Faktoren [1] [2]. Dosismanagementsysteme, künstliche Intelligenz und innovative Rekonstruktionsverfahren schaffen die technischen Voraussetzungen und stärken den Strahlenschutz als integralen Bestandteil eines kontinuierlichen Qualitätsmanagements. Das Ziel dieses Beitrags ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen der SSK-Empfehlung sowie deren Bedeutung für die zukünftige Optimierung der Patientenexposition darzustellen und kritisch einzuordnen.
2 Diagnostische Referenzwerte als Instrument der Dosisoptimierung
Ziel ausreichende Bildqualität
Diagnostische Referenzwerte (DRW) wurden Anfang der 1990er-Jahre zur Optimierung medizinischer Strahlenanwendungen eingeführt und sind heute international etabliert. In Deutschland werden sie gemäß § 125 Strahlenschutzverordnung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aus repräsentativen Expositionsdaten radiologischer Einrichtungen ermittelt und regelmäßig aktualisiert [5] [3] [4]. DRW sind keine Dosisgrenzwerte, sondern dienen als Orientierungsgrößen für typische Untersuchungen und Patientenkollektive. Sie basieren auf dem 75. Perzentil der Medianwerte beteiligter Einrichtungen und ermöglichen die Identifikation unnötig hoher Patientenexpositionen. Bei dauerhaften Überschreitungen sind Ursachenanalysen und die Überprüfung der Untersuchungsprotokolle erforderlich. Das Ziel ist die Sicherstellung einer diagnostisch ausreichenden Bildqualität bei möglichst geringer Exposition entsprechend dem ALARA-Prinzip. DRW sind damit ein zentrales Instrument der gesetzlichen Qualitätssicherung und der kontinuierlichen Optimierung radiologischer Untersuchungen [1] [5] [3] [4] [2].
Diagnostische Referenzwerte (DRW) wurden Anfang der 1990er-Jahre zur Optimierung medizinischer Strahlenanwendungen eingeführt und sind heute international etabliert. In Deutschland werden sie gemäß § 125 Strahlenschutzverordnung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aus repräsentativen Expositionsdaten radiologischer Einrichtungen ermittelt und regelmäßig aktualisiert [5] [3] [4]. DRW sind keine Dosisgrenzwerte, sondern dienen als Orientierungsgrößen für typische Untersuchungen und Patientenkollektive. Sie basieren auf dem 75. Perzentil der Medianwerte beteiligter Einrichtungen und ermöglichen die Identifikation unnötig hoher Patientenexpositionen. Bei dauerhaften Überschreitungen sind Ursachenanalysen und die Überprüfung der Untersuchungsprotokolle erforderlich. Das Ziel ist die Sicherstellung einer diagnostisch ausreichenden Bildqualität bei möglichst geringer Exposition entsprechend dem ALARA-Prinzip. DRW sind damit ein zentrales Instrument der gesetzlichen Qualitätssicherung und der kontinuierlichen Optimierung radiologischer Untersuchungen [1] [5] [3] [4] [2].
3 Grenzen des bisherigen DRW-Konzepts
Systembedingte Grenzen
Trotz ihrer zentralen Bedeutung für die Dosisoptimierung weisen nationale Diagnostische Referenzwerte (DRW) mehrere systembedingte Limitationen auf. Sie sind primär für häufige Standarduntersuchungen definiert, sodass neue Bildgebungsverfahren, spezialisierte Interventionen oder seltene klinische Fragestellungen häufig nicht erfasst werden. Daher fehlen insbesondere für innovative Verfahren geeignete Vergleichswerte, obwohl erhebliche Optimierungspotenziale bestehen [1].
Trotz ihrer zentralen Bedeutung für die Dosisoptimierung weisen nationale Diagnostische Referenzwerte (DRW) mehrere systembedingte Limitationen auf. Sie sind primär für häufige Standarduntersuchungen definiert, sodass neue Bildgebungsverfahren, spezialisierte Interventionen oder seltene klinische Fragestellungen häufig nicht erfasst werden. Daher fehlen insbesondere für innovative Verfahren geeignete Vergleichswerte, obwohl erhebliche Optimierungspotenziale bestehen [1].
Darüber hinaus berücksichtigen nationale DRW den raschen technologischen Fortschritt nur eingeschränkt. Moderne Rekonstruktionsverfahren, künstliche Intelligenz und photonenzählende Computertomografen ermöglichen deutliche Dosisreduktionen bei gleichbleibender oder verbesserter Bildqualität. Da nationale DRW auf Daten unterschiedlicher Gerätegenerationen beruhen, spiegeln sie die Leistungsfähigkeit moderner Systeme nur unzureichend wider [1] [2].
Ein weiterer Schwachpunkt ist die begrenzte Berücksichtigung klinischer Indikationen. Die erforderliche Bildqualität richtet sich nach der diagnostischen Fragestellung und nicht ausschließlich nach der untersuchten Körperregion. Einheitliche Referenzwerte können daher sowohl zu unnötig hoher Exposition als auch zu einer unzureichenden Differenzierung unterschiedlicher Untersuchungsprotokolle führen [1]. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die SSK eine kontinuierliche, datenbasierte Dosisoptimierung unter Einbeziehung lokaler Gegebenheiten, moderner Technologien und klinischer Anforderungen [1].
4 Konsequenzen für die Weiterentwicklung der Dosisoptimierung
Datenbasiertes QM
Nationale Diagnostische Referenzwerte bleiben das zentrale regulatorische Instrument der Dosisoptimierung, sollten jedoch durch lokale Orientierungswerte ergänzt werden. Die SSK verfolgt damit den Übergang von einer überwiegend retrospektiven Kontrolle zu einem kontinuierlichen, datenbasierten Qualitätsmanagement [1]. Moderne Dosismanagementsysteme ermöglichen die automatisierte Erfassung und Analyse großer Expositionsdatenmengen und schaffen die Grundlage für eine evidenzbasierte Optimierung radiologischer Untersuchungsprotokolle im Einklang mit den Empfehlungen der ICRP [1] [2].
Nationale Diagnostische Referenzwerte bleiben das zentrale regulatorische Instrument der Dosisoptimierung, sollten jedoch durch lokale Orientierungswerte ergänzt werden. Die SSK verfolgt damit den Übergang von einer überwiegend retrospektiven Kontrolle zu einem kontinuierlichen, datenbasierten Qualitätsmanagement [1]. Moderne Dosismanagementsysteme ermöglichen die automatisierte Erfassung und Analyse großer Expositionsdatenmengen und schaffen die Grundlage für eine evidenzbasierte Optimierung radiologischer Untersuchungsprotokolle im Einklang mit den Empfehlungen der ICRP [1] [2].
5 Das Konzept der Orientierungswerte – Weiterentwicklung der Diagnostischen Referenzwerte
Die Strahlenschutzkommission (SSK) entwickelt mit ihrer Empfehlung das Konzept der Diagnostischen Referenzwerte (DRW) auf der Grundlage der ICRP Publication 135 weiter. Das Ziel ist eine kontinuierliche, datenbasierte Dosisoptimierung durch zusätzliche Orientierungswerte, die nationale DRW sinnvoll ergänzen und technische sowie klinische Entwicklungen besser berücksichtigen [1] [2]. Die SSK unterscheidet vier Ebenen der Dosisbewertung (siehe Abbildung 1).

