07075 Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz (Rahmen-RL FK)
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Die Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz und § 47 Strahlenschutzverordnung (Rahmen-RL FK) widmet sich der Konkretisierung gesetzlicher Anforderungen an Qualifikationen im Strahlenschutz. Die Richtlinie zeigt, wie Ausbildung, Sachkunde, Kursbesuch und Prüfung zusammenwirken, damit Fachkunde und Kenntnisse rechtssicher erworben und bescheinigt werden können. Ferner regelt der Text die Anerkennung von Kursen, einschließlich Anforderungen an Inhalte, Lehrpersonal, Lernorganisation, Prüfungsverfahren und Evaluation. Zusätzlich werden Vorgaben zur fünfjährlichen Aktualisierung, zu alternativen Anerkennungswegen und zu behördlichen Maßnahmen bei fehlender Aktualisierung oder Zweifeln an der Qualifikation dargestellt. Arbeitshilfen: |
1 Anwendungsbereich der Rahmenrichtlinie
Die Rahmenrichtlinie konkretisiert die Grundlagen und die übergeordneten Anforderungen an den Erwerb sowie die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde und der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und §§ 47 bis 49 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Ebenfalls werden die Anforderungen an den Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz und deren Fortgeltung unter Auflagen nach § 50 StrlSchV sowie die Anerkennung von Kursen nach § 51 StrlSchV konkretisiert…

