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07072 Qualitätssicherungsrichtlinie Nuklearmedizin

Diese Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL) Nuklearmedizin gilt in Verbindung mit der Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung (Rahmen-RL QS) bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und konkretisiert Grundsätze, Rahmenbedingungen und Umfang der physikalisch-technischen Qualitätssicherung im Sinne der Abnahme- und Konstanzprüfungen nach §§ 115, 116 und 117 StrlSchV im Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin. Die Rahmen-RL QS und die QS-RL Nuklearmedizin sind gemeinsam anzuwenden, indem die grundsätzlichen Regelungen der Rahmen-RL QS gemeinsam mit den spezifischen Regelungen dieser Richtlinie für die physikalisch-technische Qualitätssicherung zu beachten sind.
Arbeitshilfen:

1 Neustrukturierung der Richtlinien zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin

Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat eine Neustrukturierung der Richtlinien zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung beschlossen. Unterhalb einer übergeordneten Rahmenrichtlinie (Rahmen-RL QS) (s. Kap. 07070), die die allgemeingültigen Grundlagen und Konzepte beschreibt, werden die Grundsätze, Rahmenbedingungen und Umfang der physikalisch-technischen Qualitätssicherung im Rahmen der Abnahme- und Konstanzprüfungen nach §§ 115, 116 und 117 StrlSchV im Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin in der eigenständigen und anwendungsbezogenen QS-RL Nuklearmedizin [1] definiert.
Die QS-RL Nuklearmedizin legt für unterschiedliche Geräteklassen die Anforderungen an Abnahme- und Konstanzprüfungen fest. Ergänzend enthält die vorliegende QS-Richtlinie Nuklearmedizin exemplarische Angaben zur im Regelfall verantwortlichen durchführenden Person sowie zur Bewertung von Änderungen im Hinblick auf ihre Zuordnung als Abnahmeprüfung, Teilabnahmeprüfung oder Bezugswertfestlegung.
Die Richtlinie wird von den zuständigen Landesbehörden seit dem 15. Juni 2025 beim Vollzug des Strahlenschutzrechts angewendet. [2]
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