07067 Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Betätigung im Rahmen einer geplanten oder bestehenden Expositionssituation regelmäßig ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt sein können oder die in einer Notfallexpositionssituation oder einer anderen Gefahrenlage ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt waren, sind zum Schutz ihrer Gesundheit durch einen gemäß § 175 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ermächtigten Arzt ärztlich zu überwachen, sofern die Exposition bestimmte Werte der Körperdosen übersteigen kann.
Die ärztliche Überwachung umfasst die ärztliche Untersuchung, die gesundheitliche Beurteilung und die Beratung der exponierten Person. Die ärztliche Überwachung ist Grundlage für die Entscheidung, ob eine Aufgabe wahrgenommen oder weitergeführt werden darf.
Dieser Beitrag liefert die Richtlinie, die die Anforderungen an die ärztliche sowie die besondere ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition konkretisiert. Arbeitshilfen: |
Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Betätigung im Rahmen einer geplanten oder bestehenden Expositionssituation regelmäßig ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt sein können oder die in einer Notfallexpositionssituation oder einer anderen Gefahrenlage ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen ausgesetzt waren, sind zum Schutze ihrer Gesundheit durch einen gemäß § 175 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ermächtigten Arzt ärztlich zu überwachen, sofern die Exposition bestimmte Werte der Körperdosen übersteigen kann.[
07067_01.pdf]

Die ärztliche Überwachung umfasst die ärztliche Untersuchung, die gesundheitliche Beurteilung und die Beratung der exponierten Person. Die ärztliche Überwachung ist Grundlage für die Entscheidung, ob eine Aufgabe wahrgenommen oder weitergeführt werden darf.
Die beigefügte Arbeitshilfe liefert die Richtlinie, die die Anforderungen an die ärztliche sowie die besondere ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition konkretisiert.