07059 Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte
Dieser Beitrag liefert Ihnen eine Richtlinie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen. Die Strahlenschutzverordnung1 (§§ 60–64) und die Röntgenverordnung2) (§§ 37–41) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor. Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B kann die zuständige Behörde Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anordnen. Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen durchzuführen. Arbeitshilfen: |
Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen eine Richtlinie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen. Die Strahlenschutzverordnung1 (§§ 60–64) und die Röntgenverordnung2) (§§ 37–41) sehen zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen der Kategorie A die arbeitsmedizinische Vorsorge durch ermächtigte Ärzte vor. Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B kann die zuständige Behörde Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anordnen. Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen durchzuführen.[
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