Logo
Logo

07066 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung

Dieser Beitrag liefert die Richtlinie, die die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung sowie für die besondere ärztliche Überwachung und ferner für die Untersuchung konkretisiert. Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten.
Die Vorgaben für die ärztliche sowie die besondere ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition werden in der Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz und zur Strahlenschutzverordnung „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht” konkretisiert (s. Kap. 07067).
Arbeitshilfen:
Die beigefügte Arbeitshilfe liefert die Richtlinie, die die Anforderungen an den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung sowie für die die besondere ärztliche Überwachung und ferner für die Untersuchung konkretisiert. Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung für die Ermächtigung von Ärzten.[ 07066_01.pdf]
Die Vorgaben für die ärztliche sowie die besondere ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition werden in der Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz und zur Strahlenschutzverordnung „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht” konkretisiert (s. Kap. 07067).
Loading...