07071 Qualitätssicherungsrichtlinie Röntgendiagnostik
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Die vorliegende Richtlinie trifft als zugehörige Richtlinie zur „Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen nach den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (Rahmen-RL QS)” Regelungen für die Abnahme- und Konstanzprüfung – gemeinsam im Folgenden Qualitätssicherungsprüfungen genannt – gemäß den §§ 115 und 116 StrlSchV bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung am Menschen sowie zu deren Aufzeichnungen nach § 117 StrlSchV. Die Rahmen-RL QS und die QS-RL Röntgendiagnostik sind gemeinsam anzuwenden, indem die grundsätzlichen Regelungen der Rahmen-RL QS gemeinsam mit den spezifischen Regelungen dieser Richtlinie für die physikalisch-technische Qualitätssicherung zu beachten sind.
Die QS-RL Röntgendiagnostik beschreibt Anforderungen an Prüfpositionen für Röntgeneinrichtungen, die Bedeutung für den Strahlenschutz des Patienten haben. Arbeitshilfen: |
1 Aktualisierung der Qualitätssicherungsvorgaben im Strahlenschutzrecht
Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat im August 2024 die Vorgaben zur Qualitätssicherung auf das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung aktualisiert. Mit der Qualitätssicherungsrichtlinie Röntgendiagnostik (QS-RL Röntgendiagnostik [1]) vom 28. August 2024 und der Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung (Rahmen-RL QS) wurden neue zentrale Regelwerke erstellt, die an das novellierte Strahlenschutzrecht, einschließlich der Vierten Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), sowie an den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft angepasst sind.
Die neue QS-RL Röntgendiagnostik ist zusammen mit der übergeordneten Rahmenrichtlinie (QS-Rahmen RL) (s. Kap. 07070) erschienen. Beide Richtlinien sind seit dem 1. Dezember 2024 anzuwenden. [2]

