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07076 Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin)

Die Richtlinie über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen (FK-RL Medizin) widmet sich den konkreten Anforderungen an den Erwerb und die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz bei medizinischen und zahnmedizinischen Anwendungen am Menschen. Die Richtlinie zeigt, welche Voraussetzungen hinsichtlich geeigneter Ausbildung, praktischer Erfahrung (Sachkunde), anerkannter Kurse und behördlicher Bescheinigung für die verschiedenen Anwendungsgebiete Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik und zahnmedizinische Röntgendiagnostik erfüllt werden müssen. Darüber hinaus strukturiert die Richtlinie die Fachkunde in klar definierte Fachkundegruppen mit spezifischen Mindestzeiten, Fallzahlen, Kursformaten und Kompetenzkatalogen. Zudem regelt sie die Aktualisierung der Fachkunde, Übergangsbestimmungen sowie Sonderkonstellationen wie kombinierte oder aufeinander aufbauende Fachkundeerwerbe.
Arbeitshilfen:

1 Anwendungsbereich der Richtlinie

Die vorliegende Richtlinie trifft als zugehörige Richtlinie zur „Rahmenrichtlinie über die erforderliche Fachkunde und die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 74 Strahlenschutzgesetz (Rahmen-RL FK)” Festlegungen für den Erwerb und die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen. Sie konkretisiert insbesondere die für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung, den Umfang des durch anerkannte Kurse zu vermittelnden Wissens sowie Dauer, Art und Umfang der zu erwerbenden praktischen Erfahrung.
Die Rahmen-RL FK und die FK-RL Medizin sind gemeinsam anzuwenden, indem die grundsätzlichen Festlegungen der Rahmen-RL FK gemeinsam mit den spezifischen Festlegungen dieser Richtlinie für die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für das ärztliche und zahnärztliche Personal bei der Anwendung am Menschen zu beachten sind…
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