03008 Voraussetzung für die Freigabe
Dieser Beitrag widmet sich den rechtlichen Grundlagen und praktischen Aspekten der Freigabe radioaktiver Abfälle. Der Autor zeigt, dass die Strahlenschutzverordnung neue Vorschriften für die Entsorgung radioaktiver Abfälle enthält, insbesondere für nuklearmedizinische Betriebe. Es wird erläutert, wie radioaktive Abfälle gesammelt, behandelt, gelagert und entsorgt werden, und wie die Freigabe von radioaktiven Abfällen beantragt wird. Arbeitshilfen: von: |
1 Rechtliche Grundlagen (Auszug aus StrlSchG)
Die Strahlenschutzverordnung greift das Thema der Freigabe von radioaktiven Stoffen auf. Dazu werden die §§ 31 bis 42 mit dem Thema betraut, um eine ordnungsgemäße Freigabe einzuleiten. Die Voraussetzungen zur Freigabe sollen im Folgenden auszugsweise wieder gegeben werden.