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03016 Pilotuntersuchung zu Radon-Konzentrationen an Arbeitsplätzen in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft „Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse”

In Vorbereitung des neuen Strahlenschutzgesetzes wurden im Rahmen eines Pilotprojektes die Radon-Konzentrationen in einer zufälligen Auswahl von Räumen mit Arbeitsplätzen untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass an einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Arbeitsplätzen mit einer Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m³ zu rechnen ist. Die überwiegende Mehrzahl der Überschreitungen wurde bei Arbeitsplätzen im Keller und Erdgeschoss in der Regel an Standorten in Gebieten mit hohem Radon-Potenzial festgestellt. Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass die Regelungen des Strahlenschutzgesetzes zu Mess- und Sanierungspflichten geeignet sind, die Mehrzahl der betroffenen Arbeitsplätze zu identifizieren und nicht dauerhaft tolerable Radon-Konzentrationen zu beseitigen.
von:

1 Rechtlicher Rahmen

Erweiterte Regelungen zu Radon
Die Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 enthält gegenüber der Richtlinie 96/29/Euratom vom 13. Mai 1996 unter anderem erweiterte Regelungen zu Radon an Arbeitsplätzen. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie entstand die Notwendigkeit, mit deren Umsetzung im nationalen Recht entsprechende Regelungen zu verankern, die neben den bereits 2001 in die Strahlenschutzverordnung Aufgenommenen Arbeitsbereichen auch allgemeine Arbeitsplätze unter bestimmten Randbedingungen betreffen werden. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) verfügt bereits über langjährige Erfahrungen mit Arbeitsplätzen, die strahlenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen. Die verantwortlichen Mitarbeiter waren daher gern bereit, ein entsprechendes Messprogramm zu unterstützen.

2 Messprogramm

Aus früheren Untersuchungen zu Radon in Innenräumen ist bekannt, dass sich die Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Radon-Konzentration in den alten und neuen Bundesländern unterscheiden. Als Ursache dafür sind Unterschiede in der Bausubstanz der Gebäude anzusehen. In Abstimmung mit der BG ETEM wurden zwei Präventionszentren (s. Abb. 1) mit unterschiedlicher potenzieller Betroffenheit und einer hohen Variationsbreite des Radon-Potenzials ausgewählt (Nürnberg und Dresden).
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