04010 Mindestanforderungen an Abnahmeprüfungen medizinischer Elektronenlinearbeschleuniger nach Strahlenschutzverordnung
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Die Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin” benennt in Kapitel 7.3.1 grundlegende Anforderungen an die Qualitätssicherung von Bestrahlungsvorrichtungen. Dieser Beitrag mit Vorgaben zur „Abnahmeprüfung nach § 115 Absatz 1, 2 und 4 der Strahlenschutzverordnung für medizinische Elektronenbeschleuniger” konkretisiert die Durchführung und die Anforderungen an die Abnahmeprüfung. Die Festlegung von Mindestanforderungen stützt sich auf einschlägige Normen und internationale Empfehlungen. Arbeitshilfen: |
Die Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin” benennt in Kapitel 7.3.1 grundlegende Anforderungen an die Qualitätssicherung von Bestrahlungsvorrichtungen. Dieser Beitrag mit Vorgaben zur „Abnahmeprüfung nach § 115 Absatz 1, 2 und 4 der Strahlenschutzverordnung für medizinische Elektronenbeschleuniger” konkretisiert die Durchführung und die Anforderungen an die Abnahmeprüfung. Die Festlegung von Mindestanforderungen stützt sich auf einschlägige Normen und internationale Empfehlungen.[
04010_01.pdf]
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