3.7 Grundsatz 7: Schutz gegenwärtiger und zukünftiger Generationen
Dieser Beitrag greift das Thema des Strahlenschutzes von internationaler Seite auf. Über internationale Organisationen werden zentrale Themenfelder zum Strahlenschutz aufgearbeitet und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Diese greifen in den verschiedenen Bereichen die ausgearbeiteten Standards auf, um über die Regelwerke (Gesetze, Richtlinien und Verordnungen) den Strahlenschutz in nationales Recht zu überführen. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) mit Sitz in Wien hat dazu ein dreistufiges System von „Safety Standards” über „General Safety Requirements” und „Specific Safety Requirements” entworfen, die in Bezug auf die bisher erfolgte Umsetzung in der Medizin und Medizintechnik in diesem Beitrag vorgestellt werden. |