08805 Lungenkrebsfrüherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie
Wissenschaftliche Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz
Gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur wissenschaftlichen Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen zur Ermittlung nicht übertragbarer Krankheiten (StrlSchGVwV-Früherkennung), in welcher das Verfahren der wissenschaftlichen Bewertung im Detail geregelt ist, wurde der vorliegende wissenschaftliche Bericht zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels der Niedrigdosis-Computertomographie bei Rauchenden und Ex-Rauchenden vom Bundesamt für Strahlenschutz gemeinsam mit einer Gruppe von Sachverständigen erarbeitet. Die gemeinsame Bewertungsgruppe hat unter dem Vorsitz des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) viermal getagt und alle relevanten Aspekte im Detail gemeinsam diskutiert und im Konsens beschlossen. Abschließend wurden die im Rahmen eines Konsultationsverfahrens übermittelten Stellungnahmen einschlägiger Fachkreise geprüft und soweit möglich berücksichtigt. Arbeitshilfen: |
1 Hinweis
Gemäß § 84 Absatz 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur wissenschaftlichen Bewertung von Früherkennungsuntersuchungen zur Ermittlung nicht übertragbarer Krankheiten (StrlSchGVwV-Früherkennung), in welcher das Verfahren der wissenschaftlichen Bewertung im Detail geregelt ist, wurde der vorliegende wissenschaftliche Bericht zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels der Niedrigdosis-Computertomographie bei Rauchenden und Ex-Rauchenden vom Bundesamt für Strahlenschutz gemeinsam mit einer Gruppe von Sachverständigen erarbeitet. Die gemeinsame Bewertungsgruppe hat unter dem Vorsitz des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) viermal getagt und alle relevanten Aspekte im Detail gemeinsam diskutiert und im Konsens beschlossen. Abschließend wurden die im Rahmen eines Konsultationsverfahrens übermittelten Stellungnahmen einschlägiger Fachkreise geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Die beigefügte Arbeitshilfe liefert diesen Bericht.[
08805_01.pdf]
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