-- WEBONDISK OK --

08803 Der Gefahrgutbeauftragte

In der Nuklearmedizin werden radioaktive Stoffe nach unterschiedlichen Verweildauern bei Anwendern zurück zum Hersteller gesendet. Ebenso in der Brachytherapie werden radioaktive Quellen zurück an den Hersteller gesendet. Die Frage nach dem Gefahrgutbeauftragten lässt sich nur in Kombination des Strahlenschutzgesetzes bzw. bis Anfang 2018 durch die Strahlenschutzverordnung zusammen mit dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) umfassend beantworten.
von:

1 Ist der Gefahrgutbeauftragte für die Nuklearmedizin/Strahlentherapie notwendig?

Der Einsatz von offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen wurde bisher durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Große Teile davon werden durch das neue Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), dass am 25.01.2017 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, in gleicher Weise übernommen und teilweise in modifizierter Form geregelt. Insbesondere durch Abschnitt 4 – Beförderung radioaktiver Stoffe mit § 27 Genehmigungsbedürftige Beförderung und § 29 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Strl- SchG (bzw. §§ 16, 18 StrlSchV) in Verbindung mit § 89 Abs. 7 StrlSchG, Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen, (entspricht § 69 Abs. 3 StrlSchV, Abgabe radioaktiver Stoffe,) stellt sich die Frage für den Anwender von offenen radioaktiven Stoffen, ob ein Gefahrgutbeauftragter für die Klinik oder Praxis notwendig ist?
Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen lassen folgende Schwerpunkte erkennen.
Transport von radioaktiven Stoffen
Entgegennahme, Lagerung, Verpackung und Übergabe von radioaktiven Stoffen

2 Transport von radioaktiven Stoffen

Radioaktive Stoffe die im klinischen und Praxis-Alltag zur Anwendung in der Diagnostik und Therapie zu Einsatz kommen werden in unterschiedlichster Form und Darbietung weltweit befördert. Neben dem Einsatz in der Medizin wird auch die Forschung und Technik mit radioaktiven Stoffen versorgt.

Weiterlesen und den „Strahlenschutz in Medizin und Medizintechnik digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Praxisnahe Erläuterungen zur Umsetzung des StrlSchG und der StrlSchV
  • Materialien zur Mitarbeiterschulung und Unterweisung
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal