1 Gegenüberstellung
Diese Gegenüberstellung der alten bzw. neuen StrlSchV und des StrlSchG. Durch diese Zusammenstellungen können Sie die Änderungen in den Verordnungen gut erkennen.
§ | StrlSchV (alt, außer Kraft) | StrlSchG | StrlSchV |
---|---|---|---|
1 | Zweckbestimmung | - | - |
2 | Anwendungsbereich | § 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
§ 4 Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
§ 5 Sonstige Begriffsbestimmungen | - |
3 | Begriffsbestimmungen | §§ 2, 4, 5, 83 | § 1 Begriffsbestimmungen;
Anlage 19 Dosis- und Messgrößen |
4 | Rechtfertigung | §§ 4, 6 (u. a. VO-Erm.), 7 (u. a. VO-Erm.), 38, 83 | § 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten;
Anlage 1 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
§ 3 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 7 des Strahlenschutzgesetzes;
Anlage 2 Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
§ 4 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes |
5 | Dosisbegrenzung | § 9 | § 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74 Besonders zugelassene Expositionen |
6 | Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung | § 8 | § 75 Sonstige Schutzvorkehrungen |
7 | Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen | §§ 12, 197 | - |
8 | Genehmigungsfreier Umgang; genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen | § 24 (VO-Erm.) | § 5 Genehmigungsfreier Umgang;
Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten
§ 6 Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
9 | Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen | §§ 13-16 | - |
10 | Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge | § 24 (VO-Erm.) | § 10 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
11 | Genehmigungsbedürftige Errichtung und genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen | §§ 10, 12, 196, 197 | - |
12 | Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen | §§ 17, 199 | - |
12a | Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen | § 24 (VO-Erm.) | § 7 Genehmigungs- und anzeigefreier Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten |
13 | Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen | § 11 | - |
14 | Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen | §§ 13-16 | - |
15 | Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen | §§ 25, 203 | - |
16 | Genehmigungsbedürftige Beförderung | §§ 27, 204 | - |
17 | Genehmigungsfreie Beförderung | § 28 | - |
18 | Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung | § 29 | - |
19 | Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung | § 30 (VO-Erm.) | § 12 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung |
20 | § 30 (VO-Erm.) | § 13 Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung | |
21 | § 30 (VO-Erm.) | § 14 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung;
Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten | |
22 | Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung | § 30 ( VO-Erm.) | § 15 Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung |
23 | Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung | § 31 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 205 Medizinische Forschung
(§§ 31, 32) | Abschnitt 9 Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung |
24 | Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung | § 31 Genehmigungsbedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 32 Anzeigebedürftige Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
§ 33 Prüfung der Anzeige durch die zuständige Behörde
§ 37 (VO-Erm.),
§ 205 Medizinische Forschung | § 131 Medizinphysik-Experte
§ 137 Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
§ 138 Besondere Schutzpflichten |
25 | Verfahren der Bauartzulassung | §§ 45, 46, 48, 49 (VO-Erm.), 208 | § 16 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
§ 17 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
§ 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Basisschutzgeräten
§ 20 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Schulröntgeneinrichtungen
§ 23 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern |
26 | Zulassungsschein und Bekanntmachung der Bauart | §§ 47, 49 (VO-Erm.) | § 26 Bekanntmachung |
27 | Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung und des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung | § 49 (VO-Erm.) | § 24 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 25 Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung |
28 | Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige | § 67 Ausnahme von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige | - |
29 | Voraussetzungen für die Freigabe | - | Kapitel 3 Freigabe
§ 31 Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium
§ 32 Antrag auf Freigabe
§ 33 Erteilung der Freigabe
§ 34 Vermischungsverbot
§ 35 Uneingeschränkte Freigabe
§ 36 Spezifische Freigabe
§ 37 Freigabe im Einzelfall
§ 38 Freigabe von Amts wegen
§ 39 Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung
§ 40 Abfallrechtlicher Verwertungs- und Beseitigungsweg
§ 41 Festlegung des Verfahrens
§ 42 Pflichten des Inhabers einer Freigabe
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide
Anlage 8 Festlegungen zur Freigabe |
30 | Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz | § 74 (u. a. VO-Erm.) | Kapitel 5 Fachkunde und Kenntnisse
§ 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
§ 48 Aktualisierung der Fachkunde
§ 49 Erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung am Menschen und am Tier in der Tierheilkunde
§ 50 Widerruf der Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde oder die erforderlichen Kenntnisse
§ 51 Anerkennung von Kursen |
31 | Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte | §§ 69, 70, 211 | - |
32 | Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten | §§ 70, 71, 211 | § 43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche |
33 | Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten | §§ 13, 24 (VO-Erm.), 37 (VO-Erm.), 70, 71, 72 (u. a. VO-Erm.), 73 (VO-Erm.), 76 (u. a. VO-Erm.), 79 (VO-Erm.), 81 (VO-Erm.), 82 (u. a. VO-Erm.) 85 (u. a. VO-Erm.), 86 (VO-Erm.), 87 (VO-Erm.), 89 (VO-Erm.), 90 (u. a, VO-Erm.), 91 (VO-Erm.), 115, 167, 168, 170, 180 | § 43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche |
34 | Strahlenschutzanweisung | § 73 (VO-Erm.) | § 45 Strahlenschutzanweisung |
35 | Auslegung oder Aushang der Verordnung | 86 (VO-Erm.) | § 46 Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung |
36 | Strahlenschutzbereiche | § 76 (VO-Erm.) | § 52 Strahlenschutzbereiche
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
37 | Zutritt zu Strahlenschutzbereichen | § 76 (VO-Erm.) | § 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen |
38 | Unterweisung | § 76 (VO-Erm.) | § 63 Unterweisung |
39 | Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen | § 76 (VO-Erm.) | § 56 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen |
40 | Zu überwachende Personen | §§ 76 (VO-Erm.), 86 (VO-Erm.) | § 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 66 Messung der Personendosis
§ 67 Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 68 Beschäftigung mit Strahlenpass
§ 69 Schutz von schwangeren und stellenden Personen
§ 70 Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote |
41 | Ermittlung der Körperdosis | §§ 76 (VO-Erm.), 79 (VO-Erm.) | § 65 Ermittlung der Körperdosis
§ 172 Messstellen |
42 | Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht | §§ 167, 76 (u. a. VO-Erm.) | § 57 Kontamination und Dekontamination
§ 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
43 | Schutzvorkehrungen | §§ 76 (VO-Erm.), 79 (VO-Erm.) | § 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70 Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote
§ 75 Sonstige Schutzvorkehrungen |
44 | Kontamination und Dekontamination | § 76 (VO-Erm.) | § 57 Kontamination und Dekontamination
§ 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
45 | Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen | § 79 (VO-Erm.) | § 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 70 Schutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen; Beschäftigungsverbote |
46 | Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung | §§ 80, 81 (VO-Erm.), 212 | Abschnitt 6 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
Anlage 11 Annahmen bei der Berechnung der Exposition zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8 |
47 | Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe | § 81 (VO-Erm.) | § 99 Begrenzung der Ableitung radioaktiver Stoffe
§ 102 Zulässige Ableitung radioaktiver Stoffe
Anlage 11 Annahmen bei der Berechnung der Exposition |
48 | Emissions- und Immissionsüberwachung | § 81 (VO-Erm.) | § 103 Emissions- und Immissionsüberwachung |
49 | Sicherheitstechnische Auslegung für den Betrieb von Kernkraftwerken, für die standortnahe Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und für Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle | § 81 (VO-Erm.) | - |
50 | Begrenzung der Strahlenexposition als Folge von Störfällen bei sonstigen Anlagen und Einrichtungen und bei Stilllegungen | § 81 (VO-Erm.) | § 194 Begrenzung der Exposition durch Störfälle
§ 104 Begrenzung der Exposition durch Störfälle
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
51 | Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen | §§ 82 (VO-Erm.), 113-115 | § 105 Vorbereitende Maßnahmen zur Vermeidung, zum Erkennen und zur Eindämmung der Auswirkungen eines Vorkommnisses bei Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 106 Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 107 Maßnahmen bei einem Notfall oder Störfall
§ 108 Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
§ 152 Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall |
52 | Vorbereitung der Brandbekämpfung | § 76 (VO-Erm.) | § 54 Vorbereitung der Brandbekämpfung |
53 | Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen | §§ 82 (VO-Erm.), 105, 113-115 | § 106 Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 152 Hilfeleistung und Beratung von Behörden, Hilfsorganisationen und Einsatzkräften bei einem Notfall |
54 | Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen | § 79 (VO-Erm.) | § 71 Kategorien beruflich exponierter Personen |
55 | Schutz bei beruflicher Strahlenexposition | § 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§ 212 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80) | Abschnitt 2 Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen (§§ 71–76)
Abschnitt 3 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 71 Kategorien beruflich exponierter Personen
§ 72 Dosisrichtwerte bei Tätigkeiten
§ 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 74 Besonders zugelassene Expositionen
§ 75 Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 76 Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals |
56 | Berufslebensdosis | § 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis | - |
57 | Dosisbegrenzung bei Überschreitun | § 79 (VO-Erm.) | § 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten |
58 | Besonders zugelassene Strahlenexpositionen | §§ 52, 79 (VO-Erm.) | § 74 Besonders zugelassene Expositionen |
59 | Strahlenexposition bei Personengefährdung und Hilfeleistung | § 114 Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen | Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
§ 150 Dosimetrie bei Einsatzkräften
§ 151 Besondere ärztliche Überwachung von Einsatzkräften |
60 | Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge | § 79 (VO-Erm.) | Abschnitt 3 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen |
61 | Ärztliche Bescheinigung | § 79 (VO-Erm.) | § 79 Ärztliche Bescheinigung |
62 | Behördliche Entscheidung | § 79 (VO-Erm.) | § 80 Behördliche Entscheidung |
63 | Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge | § 79 (VO-Erm.) | § 81 Besondere ärztliche Überwachung |
64 | Ermächtigte Ärzte | § 79 (u. a. VO-Erm.) | § 175 Ermächtigte Ärzte |
65 | Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe | § 89 (VO-Erm.) | § 87 Sicherung und Lagerung radioaktiver Stoffe
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
66 | Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung | §§ 89 (VO-Erm.), 172 (u. a. VO-Erm.), 217 | § 88 Wartung und Prüfung
§ 89 Dichtheitsprüfung
§ 177 Bestimmung von Sachverständigen
§ 178 Erweiterung der Bestimmung
§ 179 Nachweis der Zuverlässigkeit
§ 180 Unabhängigkeit
§ 181 Fachliche Qualifikation
§ 182 Prüfmaßstab
§ 183 Pflichten des behördlich bestimmten Sachverständigen
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
67 | Strahlungsmessgeräte | §§ 76 (VO-Erm.), 89 (VO-Erm.) | § 90 Strahlungsmessgeräte
§ 55 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 56 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen |
68 | Kennzeichnungspflicht | § 89 (VO-Erm.) | § 91 Kennzeichnungspflicht
§ 92 Besondere Kennzeichnungspflichten
Anlage 10 Strahlenzeichen
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
69 | Abgabe radioaktiver Stoffe | § 89 (VO-Erm.) | § 94 Abgabe radioaktiver Stoffe |
69a | Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen | § 89 (VO-Erm.) | § 95 Rücknahme hochradioaktiver Strahlenquellen |
70 | Buchführung und Mitteilung | § 68 (VO-Erm.), 89 (VO-Erm.) | § 85 Buchführung und Mitteilung
§ 86 Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
Anlage 9 Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden |
70a | Register über hochradioaktive Strahlenquellen | §§ 88 (VO-Erm.), 89 (VO-Erm.), 185 | § 192 Register über hochradioaktive Strahlenquellen
Anlage 9 Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden |
71 | Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt | § 173 (VO-Erm.) | § 167 Abhandenkommen
§ 168 Fund und Erlangung
§ 169 Kontaminiertes Metall
Anlage 9 Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide |
72 | Planung für Anfall und Verbleib radioaktiver Abfälle | - | Anfall und Verbleib (§ 1 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) AtEV |
73 | Erfassung | - | Pflicht zur Erfassung
(§ 2 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
74 | Behandlung und Verpackung | - | Behandlung und Verpackung
(§ 3 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
75 | Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle | - | Pflichten bei der Abgabe
(§ 4 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
76 | Ablieferung | - | Ablieferungspflicht
(§ 5 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
77 | Ausnahmen von der Ablieferungspflicht | - | Ausnahmen von der Ablieferungspflicht
(§ 6 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
78 | Zwischenlagerung | - | Zwischenlagerung
(§ 7 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
79 | Umgehungsverbot | - | Umgehungsverbot
(§ 8 der atomrechtlichen EntsorgungsVO) |
80 | Rechtfertigende Indikation | §§ 83, 86 (VO-Erm.) | § 119 Rechtfertigende Indikation
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen |
81 | Beschränkung der Strahlenexposition | §§ 83, 86 (VO-Erm.) | § 57 Kontamination und Dekontamination
§ 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 121 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 124 Informationspflichten
§ 125 Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis |
82 | Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen | §§ 14, 83, 86 (VO-Erm.) | § 121 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 131 Medizinphysik-Experte
§ 132 Aufgaben des Medizinphysik-Experten
§ 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen |
83 | Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung | §§ 85, 86 (VO-Erm.) | § 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung
§ 116 Konstanzprüfung
§ 117 Aufzeichnungen
§ 118 Bestandsverzeichnis
§ 129 Mitteilung der Aufnahme und Beendigung einer Tätigkeit an eine ärztliche oder zahnärztliche Stelle
§ 130 Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§ 139 Qualitätssicherung |
84 | Bestrahlungsräume | § 89 (VO-Erm.) | § 60 Röntgenräume;
§ 61 Bestrahlungsräume
§ 62 Räume für den Betrieb von Störstrahlern |
85 | Aufzeichnungspflichten | §§ 85, 86 (VO-Erm.) | § 118 Bestandsverzeichnis
§ 121 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 125 Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis
§ 127 Aufbewahrung und Weitergabe von Aufzeichnungen, Röntgenbildern, digitalen Bilddaten und sonstigen Untersuchungsdaten
§ 140 Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen |
86 | Anwendungen am Menschen außerhalb der Heilkunde oder Zahnheilkunde | § 83 | § 147 Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde |
87 | Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten | § 37 (VO-Erm.) | § 133 Grundsatz der Einwilligung nach Aufklärung und Befragung
§ 138 Besondere Schutzpflichten
§ 140 Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen |
88 | Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen | § 37 (VO-Erm.) | § 136 Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137 Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen |
89 | Mitteilungs- und Berichtspflichten | § 37 (VO-Erm.) | § 141 Mitteilungspflichten
§ 142 Abschlussbericht
Anlage 15 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Mitteilungspflichten Vorkommnisses bei medizinischen Expositionen und bei Expositionen der untersuchten Person bei nichtmedizinischen Anwendungen |
90 | Schutzanordnung | § 37 (VO-Erm.) | § 143 Behördliche Schutzanordnung |
91 | Deckungsvorsorge im Falle klinischer Prüfungen | §§ 31, 35 | - |
92 | Ethikkommission | §§ 36,
§ 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32) | - |
92a | Beschränkung der Strahlenexposition bei Tierbegleitpersonen | § 87 (VO-Erm.) | § 144 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung |
92b | Berechtigte Personen in der Tierheilkunde | § 87 (VO-Erm.) | § 144 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
§ 146 Berechtigte Personen in der Tierheilkunde |
93 | Dosisbegrenzung | § 131 Beruflicher Strahlenschutz | § 75 Sonstige Schutzvorkehrungen |
94 | Dosisreduzierung | § 131 Beruflicher Strahlenschutz | § 75 Sonstige Schutzvorkehrungen
§ 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 77 Erfordernis der ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen |
95 | Natürlich vorkommende radioaktive Stoffe an Arbeitsplätzen | § 55 Abschätzung der Exposition
§ 56 Anzeige
§ 57 Prüfung der angezeigten Tätigkeit
§ 58 Beendigung der angezeigten Tätigkeit
§ 59 Externe Tätigkeit
§ 69 Strahlenschutzverantwortlicher
§ 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis
§ 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§ 79 Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
§ 210 Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
§ 214 Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129) | § 155 Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration; anerkannte Stelle
§ 156 Arbeitsplatzbezogene Abschätzung der Exposition
§ 157 Ermittlung der Exposition und der Körperdosis
§ 158 Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes
Anlage 18 Dosis- und Messgrößen |
96 | Dokumentation und weitere Schutzmaßnahmen | § 55 Abschätzung der Exposition
§ 210 Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56) | § 59 Einrichtung von Strahlenschutzbereichen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen
§ 158 Weitere Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes |
97 | Überwachungsbedürftige Rückstände; unzulässige Verbringung | § 61 (u. a. VO-Erm.), Anlage 3 | § 27 Bestimmung überwachungsbedürftiger Rückstände
§ 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Exposition
§ 29 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anlage 5 Überwachungsgrenzen und Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung überwachungsbedürftiger Rückstände |
98 | Entlassung von Rückständen aus der Überwachung | § 62 (u. a. VO-Erm.) | § 29 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
Anlage 7 Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen |
99 | In der Überwachung verbleibende Rückstände | § 63 (u. a. VO-Erm.) | § 29 Entlassung überwachungsbedürftiger Rückstände aus der Überwachung zur Verwertung oder Beseitigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz |
100 | Mitteilungspflicht, Rückstandskonzept, Rückstandsbilanz | § 60 Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen | Anlage 7 Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen |
101 | Entfernung von radioaktiven Verunreinigungen von Grundstücken | § 64 Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken | Kapitel 3 Radioaktive Altlasten
Anlage 6 Grundsätze für die Ermittlung von Expositionen bei Rückständen |
102 | Überwachung sonstiger Materialien | § 65 (u. a. VO-Erm.) | - |
103 | Schutz des fliegenden Personals vor Expositionen durch kosmische Strahlung | § 50 Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
§ 77 Grenzwert für die Berufslebensdosis
§ 78 Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
§§ 79 (VO-Erm.) | § 63 Unterweisung
§ 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 66 Messung der Personendosis
§ 67 Ermittlung der Körperdosis des fliegenden Personals
§ 76 Besondere Regelungen zum Schutz des raumfahrenden Personals
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen |
104 | Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation | § 66 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation | - |
105 | Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung | § 39 Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
§ 188 Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung | - |
106 | Genehmigungsbedürftiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und genehmigungsbedürftige Aktivierung | § 40 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
§ 206 Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40) | - |
107 | Genehmigungsvoraussetzungen für den Zusatz von radioaktiven Stoffen und die Aktivierung | § 41 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung | - |
108 | Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern | § 42 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
§ 207 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42) | Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
§ 12 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 13 Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 14 Ausnahmen; andere Vorschriften über die grenzüberschreitende Verbringung
§ 15 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für die grenzüberschreitende Verbringung |
109 | Genehmigungsvoraussetzungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern | § 43 Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüberschreitenden Verbringung von Konsumgütern | Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe |
110 | Rückführung von Konsumgütern | § 44 Rückführung von Konsumgütern | - |
111 | Festlegungen zur Ermittlung der Strahlenexposition; Duldungspflicht | § 166 Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition | § 163 Duldungspflichten |
112 | Strahlenschutzregister | § 170 (u. a. VO-Erm.) | § 160 Strahlenschutzregister |
113 | Anordnung von Maßnahmen | (Verzicht wegen Verweises in § 179 Absatz 1 Nummer 2 auf Anordnungsbefugnis nach § 19 AtG) | vollziehbare Anordnungen (aus § 184 Abs. 1 Nr. 21)
§ 64 Absatz 4,
§ 66 Absatz 2 Satz 4,
§ 77 Absatz 4 oder 5,
§ 81 Absatz 2 Satz 1,
§ 88 Absatz 5 Satz 1,
§ 89 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2,
§ 103 Absatz 2 vollziehbare Anordnungen (aus § 184 Abs. 2 Nr. 21)
§ 101 Absatz 4
§ 158 Absatz 4 |
114 | Behördliche Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften | - | s. zu § 113 StrlSch V (alt) |
115 | Elektronische Kommunikation | § 182 Schriftform, elektronische Kommunikation | - |
116 | Ordnungswidrigkeiten | § 194 Bußgeldvorschriften
§ 195 Einziehung | § 171 Bußgeldvorschriften |
117 | Übergangsvorschriften | - | Kapitel 2 |
118 | Abgrenzung zu anderen Vorschriften, Sanierung von Hinterlassenschaften | § 149 Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
§ 150 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 215 Radioaktive Altlasten | § 161 Prüfwerte bei radioaktiven Altlasten und bei der Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus |
Anlage I | (zu §§ 8, 12, 17, 21) Genehmigungsfreie Tätigkeiten | §§ 24 (VO-Erm.), 197 | Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten (zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96) |
Anlage II | (zu §§ 9, 14, 107)
Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen | Anlage 2 | Anlage 2 Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten
(zu den §§ 3 und 4) |
Anlage III | (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117)
Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide im radioaktiven Gleichgewicht | §§ 24 (VO-Erm.), 40, 41, 76 (VO-Erm.) | Anlage Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide
(zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3) |
Anlage IV | (zu § 29)
Festlegungen zur Freigabe | § 68 (VO-Erm.) | Festlegungen zur Freigabe
(zu den §§ 35, 36, 37 sowie Anlage 4) |
Anlage V | (zu § 25)
Voraussetzungen für die Bauartzulassung von Vorrichtungen | §§ 45-48, 49 (VO-Erm.), Anlage 2 | § 16 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält |
Anlage VI | (zu §§ 3, 47, 49, 55, 117)
Dosimetrische Größen, Gewebe,-Strahlungs- und Wichtungsfaktoren | § 175 (VO-Erm.) | Anlage 18 Dosis- und Messgrößen
(zu den §§ 171, 197) |
Anlage VII | (zu §§ 29 und 47)
Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition | § 175 (VO-Erm.) | Anlage 11 Annahmen bei der Berechnung der Exposition
(zu den §§ 100, 101, 102, 160, 168, Anlage 6 und Anlage 8) |
Anlage VIII | (zu den §§ 61, 62, 63) Ärztliche Bescheinigung | - | Abschnitt 3 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 79 Ärztliche Bescheinigung |
Anlage IX | (zu § 68) Strahlenzeichen | - | Anlage Strahlenzeichen
(zu den §§ 91, 92) |
Anlage X | (zu §§ 72 bis 79)
Radioaktive Abfälle: Benennung, Buchführung, Transportmeldung | - | Kategorisierung, Buchführung und Transportmeldung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sowie bereitzustellende Daten für bestrahlte Brennelemente und radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung
(Anlage der EntsorgungsVO) |
Anlage XI | (zu §§ 93, 95, 96)
Arbeitsfelder, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlungsquellen auftreten können | §§ 55, 214, Anlagen 3, 8 | - |
Anlage XII | (zu §§ 97 bis 102)
Verwertung und Beseitigung überwachungsbedürftiger Rückstände | §§ 61 (VO-Erm.), 62 (VO-Erm.), 175 (VO-Erm.), Anlage 1 | Anlage 5 Überwachungsgrenzen sowie Verwertungs- und Beseitigungswege für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit von Rückständen
(zu § 27 und Anlage 7)
Anlage 7 Voraussetzungen für die Entlassung aus der Überwachung bei gemeinsamer Deponierung von überwachungsbedürftigen Rückständen mit anderen Rückständen und Abfällen
(zu § 29 Absatz 4) |
Anlage XIII | (zu §§ 51 und 53) Information der Bevölkerung | §§ 105, 112, 120, 125, Anlage 7 | Anlage 13 Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf einen Notfall (zu § 108) |
Anlage XIV | (zu § 48 Abs. 4)
Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung | - | Anlage Leitstellen des Bundes für die Emissions- und Immissionsüberwachung
(zu § 103 Absatz 3) |
Anlage XV | (zu §§ 70, 70a und 71)
Standarderfassungsblatt für hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ) | § 88 (VO-Erm.) | Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden
(zu den §§ 84, 85, 167, 168, 192) |
Anlage XVI | (zu § 4 Absatz 3)
Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten | § 6 (VO-Erm.) | Anlage 1 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten |