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02G01 Das neue StrahlenschutzgesetzAuswirkungen auf die Praxis

Zu Beginn des Jahres 2014 wurde die neue Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird sowohl der Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung vor ionisierender Strahlung als auch der medizinische Strahlenschutz verbessert. Weiterhin erfolgten einige Anpassungen der jetzigen Richtlinie an neue Erkenntnisse der Wissenschaft. Insbesondere sind in der neuen Richtlinie mehrere, den Strahlenschutz betreffende Richtlinien zusammengefasst worden. Diese Richtlinie wurde im Strahlenschutzgesetz umgesetzt. Der Beitrag beschreibt die Veränderungen aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetzes.
von:

1 Einleitung

Recht ausgeweitet
In den vergangenen Jahren hat sich Deutschland auf europäischer Ebene erfolgreich für neue Standards beim Strahlenschutzrecht starkgemacht. In der Richtlinie 2013/59/Euratom [1] wird der bereits breite Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts ausgeweitet.
So werden mit dieser Richtlinie nicht nur die grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung [2], sondern auch die Richtlinien zum Gesundheitsschutz gegen die Gefahren ionisierender Strahlung bei medizinischer Exposition [3], über die Unterrichtung der Bevölkerung bei radiologischen Notfallsituationen [4], Schutz externer Arbeitskräfte [5] und zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen [6] neu gefasst. Die Richtlinie ist seit dem 6. Februar 2014 als Richtlinie 2013/59/Euratom in Kraft [1]. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht betrug vier Jahre.
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht führte zu einer umfassenden Überarbeitung des Strahlenschutzrechts. Bisher fanden sich fast alle gesetzlichen Regelungen zu den in der Medizin vorkommenden Anwendungen ionisierender Strahlung am Menschen in der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung sowie dem Strahlenschutzvorsorgegesetz. Das im Juli 2017 veröffentlichte Strahlenschutzgesetz [7] hebt wesentliche Teile der Verordnungen auf Gesetzesebene und trennt Atomgesetz unter anderem vom Strahlenschutz in medizinischen Anwendungen.

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