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02123 Die Informationskampagne „Von Grund auf sicher” in Baden-Württemberg

Die neuen Anforderungen des Strahlenschutzgesetzes von 2018 zum Schutz vor Radon bedingen auch die Pflicht der Bundesländer, die Bevölkerung in geeigneter Weise zu diesem Thema zu unterrichten. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unterscheiden sich zwischen den Bundesländern erheblich.
Baden-Württemberg hat 2019 bis 2020 in Zusammenarbeit mit den Autoren eine umfangreiche, zielgruppenspezifische Kampagne mit dem Slogan „Von Grund auf sicher” umgesetzt. Die allgemeine Bevölkerung, Arbeitgeber, Bauwirtschaft und Behörden werden mit einem breiten Spektrum von zielgruppenspezifischen Informationsangeboten angesprochen und erfolgreich für die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Radon und der Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten sensibilisiert.
von:

1 Die Unterrichtung der Bevölkerung durch Bund und Länder ist eine gesetzliche Pflicht

Radon-Messungen wichtig
Aus den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes [1] zum Schutz vor Radon ergeben sich nicht nur neue Pflichten für Behörden, Arbeitgeber und die Bauwirtschaft, sondern auch die Anforderung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und die zuständigen Behörden der Länder, die Bevölkerung „in geeigneter Weise über die Exposition durch Radon in Aufenthaltsräumen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken, über die Wichtigkeit von Radon-Messungen und über die technischen Möglichkeiten, die zur Verringerung vorhandener 222Rn-Aktivitätskonzentrationen verfügbar sind, (zu) unterrichten” (§ 125 Abs. 1 StrlSchG).
Die Autoren dieses Beitrags erhielten den Auftrag, mit Beginn des Jahres 2019 eine Informationskampagne zum Schutz vor Radon für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) zu konzipieren und durchzuführen. Über die Herangehensweise und die bei der Umsetzung der Kampagne bisher gesammelten Erfahrungen soll in diesem Beitrag aus Sicht der Autoren (d. h., des Auftragnehmers des UM) berichtet werden. In Recherchen der Autoren zum Stand der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Radon in Deutschland” (insbesondere auch im Zusammenhang der für Ende 2020 vorgesehenen Ausweisung der Radon-Vorsorgegebiete) tritt mit den Freistaaten Sachsen und Bayern (in gewissem Umfang auch Hessen) und nunmehr mit der im vorliegenden Beitrag beschriebenen Kampagne auch Baden-Württemberg eine Gruppe von Bundesländern hervor, in denen umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit geleistet wurde und wird. In den anderen Bundesländern wird die Öffentlichkeit derzeit noch in deutlich bescheidenerem Umfang angesprochen.
Die aus der Kampagne des Landes Baden-Württemberg durch die Autoren gewonnenen Erfahrungen können deshalb in Ergänzung zu den Erfahrungen aus Bayern und Sachsen für die zukünftige Information der Öffentlichkeit zum Thema Radon in anderen Bundesländern wertvoll sein.

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