02105 Meldesystem
Da unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen fortwährend Anlass zur Sorge geben, sollen die EU-Mitgliedstaaten ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, in dem auftretende Vorkommnisse gemeldet und ausgewertet werden, um weitere ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden. Dazu sollen in allen medizinischen Fachdisziplinen (Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik) alle Strahlenexpositionen untersucht werden, ob bei den Untersuchungen und Therapien noch festzulegende Dosisschwellen überschritten werden. Bei Überschreitungen muss festgestellt werden, ob eine ungerechtfertigte Überschreitung vorliegt, die gemeldet werden muss. Die Kontrolle aller Strahlenexposition wird eine zusätzliche Aufgabe sein, die im günstigsten Fall rechnergestützt (Dosismanagementsystem) analysiert werden. In Anlage 14 der neuen Strahlenschutzverordnung werden die Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung angegeben, die hier erläutert werden. Arbeitshilfen: |