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01510 Abschätzung der Strahlenexposition in der Röntgendiagnostik

Teil 1: Röntgenaufnahmen

In der Röntgenverordnung wird gefordert, dass bei jeder Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen die Strahlenexposition des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben aufzuzeichnen sind. Die Strahlenexposition kann z. B. durch verschiedene Dosisgrößen wie Dosisflächenprodukt, Einfalldosis, Organdosis und effektive Dosis beschrieben werden.
Im folgenden Beitrag werden die Dosisgrößen und die Vorgehensweise zur Bestimmung der effektiven Dosis beschrieben. Zusätzlich werden die erforderlichen Schritte zur Bestimmung der Uterusdosis bei Schwangeren vorgestellt. Der erste Beitrag geht auf die Projektionsradiographie ein.
von:

1 Einleitung

In der Röntgenverordnung wird die Aufzeichnung der Strahlenexposition des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder der zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben gefordert [1]. In der Röntgenverordnung findet sich auch eine Definition des Begriffs Strahlenexposition als die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper. Dabei ist eine Ganzkörperexposition als die Einwirkung ionisierender Strahlung auf den ganzen Körper und eine Teilkörperexposition die Einwirkung ionisierender Strahlung auf einzelne Organe, Gewebe oder Körperteile zu verstehen. In der Regel handelt es sich bei Röntgenuntersuchungen um Teilkörperexpositionen, in denen das zu beurteilende Organ und seine Umgebung der Röntgenstrahlung ausgesetzt wird. Hintergrund der Dokumentation der Strahlenexposition ist, dass für jede untersuchte Person die Strahlenexposition und das damit verbundene Risiko abgeschätzt werden kann. Weiterhin ermöglicht nur die Kenntnis der Strahlenexposition eine sinnvolle Vergleichbarkeit zwischen den bei verschiedenen Untersuchungsverfahren auftretenden Strahlenexpositionen, eine Risiko-Nutzen-Bewertung im Rahmen der rechtfertigenden Indikation und eine weitere Optimierung. Insbesondere ist auch in der Richtlinie 97/43/ EURATOM – Patientenschutzrichtlinie [2] – gefordert, dass alle Strahlenexpositionen so niedrig wie möglich zu halten sind (ALARA-Prinzip – as low as reasonably achievable) und Dosisgrenzwerte für Röntgenuntersuchungen einzurichten sind: die sogenannten Diagnostischen Referenzwerte. Diese müssen im Mittel eingehalten werden und werden regelmäßig vom Bundesamt für Strahlenschutz neu festgelegt, wie Mitte des letzten Jahres geschehen [3] [4]. Die Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte wird von den ärztlichen Stellen überprüft, als überprüfte Dosisgrößen werden dabei in der Projektionsradiographie das Dosisflächenprodukt (DFP) und in der Computertomographie das Dosislängenprodukt (DLP) oder der effektive gewichtete CT-Dosisindex (CTDIVol) verwendet. Die regelmäßige Nichteinhaltung der diagnostischen Referenzwerte stellt einen schweren Mangel dar und kann letztendlich bis zur Untersagung des Betriebs der Röntgeneinrichtung durch die zuständige Behörde führen.
In der Aufzeichnungsrichtlinie wird genauer festgelegt, welche Daten aufzuzeichnen sind [5]. Dabei wird unterschieden zwischen Standarddaten und variablen Daten. Standarddaten, die regelmäßig an der Röntgeneinrichtung identisch für gleiche Untersuchungsarten verwendet werden, sind z. B. der Fokus-Detektor-Abstand, die Lokalisation des Messfeldes der Belichtungsautomatik usw.; diese werden zumeist in den Arbeitsanweisungen dokumentiert. Die variablen Daten fallen patientenbezogen an oder wenn von den Arbeitsanweisungen abgewichen wird. Diese sind z. B. das Dosisflächenprodukt, wenn vorhanden, sonst das Strom-Zeit-Produkt, Aufnahmeformat usw. In Tabelle 1 sind die Vorgaben der Aufzeichnungsrichtlinie [4] für Röntgenaufnahmen ersichtlich.
Tabelle 1: Dokumentation bei Röntgenaufnahmen [4]
Parameter
kann durch Standarddaten dokumentiert werden
Bemerkung
Untersuchungsart
  
Projektion
  
Gerät und/oder Untersuchungsraum
 
Muss eine eindeutige Zuordnung zu den Daten der Abnahmeprüfung und den Standarddaten ermöglichen
Röhrenspannung
X
 
Strom-Zeit-Produkt
 
Bei Belichtungsautomatik der Wert der mAs-Nachanzeige, wenn keine DFP-Anzeige vorhanden.
Dosis-Flächen-Produkt
 
Wenn gefordert, z. B. bei Interventionen oder Neugeräten
Fokus-Film-Abstand
X
 
Vorfilterung
X
 
Raster
X
 
Feldgröße
 
Wenn Feldränder auf dem Film erkennbar sind, reicht die Archivierung der Röntgenaufnahme aus.
Empfindlichkeitsklasse/ Dosisindikator
X
Bei Film-Folien-Systemen/Zusätzlich bei digitalen Detektorsystemen
Mit der Kenntnis der Aufnahmeparameter ist eine Abschätzung der Patientenexposition möglich. In der Praxis tritt die Anforderung zur Berechnung von Dosisgrößen meist bei schwangeren Patientinnen auf, darauf wird später speziell eingegangen.

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