-- WEBONDISK OK --

01203 Ärztliche Stellen

Medizinische Strahlenanwendungen verursachen gemittelt über die gesamte Bevölkerung bundesweit pro Person eine jährliche Dosis von nahezu 2 mSv, die damit vergleichbar ist mit der Jahresdosis der natürlichen Expositionen. Ärztliche Stellen haben die Aufgabe, die diagnostische und die therapeutische Qualität dieser Anwendungen zu überprüfen und zu sichern und zugleich die Betreiber dabei zu beraten, die Dosis so gering zu halten wie für die diagnostische Aussagefähigkeit erforderlich. In der Strahlentherapie sollen sie die Betreiber zu Fragen der Dosis- und Behandlungsoptimierung beraten.
Arbeitshilfen:
von:

1 Gesetzlicher Rahmen

Pflicht zur technischen Prüfung
In der Anfangszeit medizinischer Strahlenanwendungen wurde ionisierende Strahlung am Menschen in der Heilkunde ausschließlich in der Verantwortung des anwendenden Arztes eingesetzt; weder gab es umfassende Anforderungen an die Fachkunde des Arztes noch gab es eine unabhängige Qualitätskontrolle der Anwendungen. Erst in der Röntgenverordnung von 1973 wurden die Verpflichtung zur Teilnahme des Arztes an einer Strahlenschutzveranstaltung sowie die Pflicht zu einer technischen Prüfung der Anlage durch einen Sachverständigen vor Beginn der Nutzung eingeführt. Folgeprüfungen erfolgten nur auf Anforderung der Behörde und unter Mitteilung von Gründen dafür. Die Behörde selbst durfte sich nur vom ordnungsgemäßen Zustand der Anlage überzeugen, Kontrollen zur medizinischen Anwendung waren weder vorgesehen noch zulässig. Wesentlicher Grund war die ärztliche Schweigepflicht zu Patientenunterlagen jedweder Art, was auch Röntgenaufnahmen umfasste.

1.1 Erste Verpflichtungen zu Qualitätskontrollen aus der Euratom-Richtlinie 1984

Die Richtlinie „84/466/Euratom vom 03.09.1984 zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen” forderte erstmals: „Die Mitgliedsstaaten sollten sich … bemühen, eine optimale Nutzung der modernsten Anlagen für Strahlentherapie, Röntgendiagnostik und Nuklearmedizin zu gewährleisten”.

Weiterlesen und den „Strahlenschutz in Medizin und Medizintechnik digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Praxisnahe Erläuterungen zur Umsetzung des StrlSchG und der StrlSchV
  • Materialien zur Mitarbeiterschulung und Unterweisung
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal