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02G02 Das neue Strahlenschutzgesetz und die zu erwartenden Änderungen für die Nuklearmedizin

Umfassender Schutz vor ionisierender Strahlung bei ihrer Anwendung in der Medizin, der Schutz vor Radon in Wohnungen sowie an Arbeitsplätzen und eine bessere Vorsorge für den Notfall – das sind zentrale Aspekte des neuen Strahlenschutzgesetzes. Die Kernthemen werden um neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung um den Strahlenschutz ergänzt. Auslöser des neuen Strahlenschutzgesetzes mit einer Neustrukturierung der nachgeschalteten Verordnung war die EU-Richtlinie 2013/59/Euratom [1]. Das neue Gesetz wurde am 12. Mai 2017 vom Bundesrat beschlossen. Bis Ende 2018 wird die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit zahlreichen Novellierungen erarbeitet, aus denen wichtige Änderungen für die Nuklearmedizin in dem Artikel herausgegriffen werden. Noch sind bei Weitem nicht alle Änderungen, die durch die StrlSchV kommen, in vollem Umfang absehbar, da verschiedene Anhörungen der Arbeitskreise und Fachgesellschaften im Herbst 2018 erfolgen. „Die Neuregelung spiegelt die wachsende Bedeutung des Strahlenschutzes in vielen Lebensbereichen wider: Das Gesetz schafft klare Strukturen und bildet den aktuellen Stand der Wissenschaft ab” [2].
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