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06016 Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomografie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen

Die vorliegende Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomografie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen wird von der Möglichkeit der Zulassung einer Früherkennungsuntersuchung nach dem Strahlenschutzgesetz Gebrauch gemacht.
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1 Problem und Ziel

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat eine Verordnung erlassen, wonach sich künftig starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels einer Niedrigdosis-Computertomografie (CT) unterziehen dürfen. Bislang waren derartige Untersuchungen an gesunden Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile ist durch Studien belegt, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesamt für Strahlenschutz in seiner umfassenden wissenschaftlichen Bewertung. Die Verordnung ist auch Voraussetzung dafür, dass eine Kostenübernahme der Krankenversicherungen beschlossen werden kann.
Die Verordnung legt fest, bei welchen Personen die Früherkennungsuntersuchung zulässig ist. Darüber hinaus stellt sie sicher, dass die Untersuchung hohe qualitative Ansprüche erfüllt. So werden Anforderungen an die Qualifikation und Erfahrung des beteiligten ärztlichen Personals, die Durchführung der Untersuchung und an die Befundung der CT-Aufnahme gestellt. Darüber hinaus gibt die Verordnung vor, dass nur moderne Geräte zum Einsatz kommen dürfen, die hohe technische Qualitätsstandards erfüllen. Auch ansonsten setzt sie auf modernste Technik: Ärztinnen und Ärzte müssen eine Software nutzen, die sie dabei unterstützt, Lungenkrebs zuverlässig zu erkennen.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit, über die Aufnahme der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern in seine Richtlinien zu entscheiden. Der Beschluss ist dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorzulegen. Ohne einen positiven Beschluss des G-BA sind die Kosten für eine solche Früherkennungsuntersuchung als individuelle Gesundheitsleistungen von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

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