02105 Meldesystem
Da unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen fortwährend Anlass zur Sorge geben, sollen die EU-Mitgliedstaaten ein Qualitätssicherungssystem entwickeln, in dem auftretende Vorkommnisse gemeldet und ausgewertet werden, um weitere ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden. Dazu sollen in allen medizinischen Fachdisziplinen (Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik) alle Strahlenexpositionen untersucht werden, ob bei den Untersuchungen und Therapien noch festzulegende Dosisschwellen überschritten werden. Bei Überschreitungen muss festgestellt werden, ob eine ungerechtfertigte Überschreitung vorliegt, die gemeldet werden muss. Die Kontrolle aller Strahlenexposition wird eine zusätzliche Aufgabe sein, die im günstigsten Fall rechnergestützt (Dosismanagementsystem) analysiert werden.
In Anlage 14 der neuen Strahlenschutzverordnung werden die Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung angegeben, die hier erläutert werden. Arbeitshilfen: von: |
1.1 Allgemeines
Definition
Ein Vorkommnis ist in der Strahlenschutzverordnung (§ 1 Abs. 1) als ein Ereignis in einer geplanten Expositionssituation definiert, das zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte. Kein Vorkommnis liegt vor, wenn das Ereignis für den Strahlenschutz nicht relevant ist.
Ein Vorkommnis ist in der Strahlenschutzverordnung (§ 1 Abs. 1) als ein Ereignis in einer geplanten Expositionssituation definiert, das zu einer unbeabsichtigten Exposition geführt hat, geführt haben könnte oder führen könnte. Kein Vorkommnis liegt vor, wenn das Ereignis für den Strahlenschutz nicht relevant ist.
Die bisherigen Regelungen aus der früheren Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung zur Meldung von Vorkommnissen (vormals: Unfälle, sicherheitstechnisch bedeutsames Ereignis, außergewöhnliche Ereignisabläufe oder Betriebszustände) wurden gemäß den Vorgaben der Euratom 2013/59 angepasst. In der Euratom 2013/59 wird gefordert, dass
• | in geeigneter Form ein System einzurichten ist, das der Aufzeichnung und Analyse signifikanter Ereignisse dient, und |
• | der zuständigen Behörde unverzüglich das Eintreten jeglicher signifikanten Ereignisse zu melden ist. Zu melden sind ebenfalls die Untersuchungsergebnisse der Ereignisse sowie die Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ereignisse. |
Unfallbedingte und unbeabsichtigte medizinische Expositionen treten trotz der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften zwar nicht häufig auf, geben aber Anlass zur Optimierung der qualitätssichernden Maßnahmen. Daher wird die Bedeutung von Qualitätssicherungsprogrammen – einschließlich einer Untersuchung der Risiken bei der Strahlentherapie – im Hinblick auf die Vermeidung solcher Vorkommnisse hervorgehoben; in solchen Fällen werden Erfassung, Meldung, Analyse und Korrekturmaßnahmen vorgeschrieben.