01206 Schwangere im Kontrollbereich
In diesem Beitrag beantworten ausgewiesene Fachleute häufig gestellte Fragen zum Thema „Schwangere im Kontrollbereich”. Falls Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns:ulrich.pauli@de.tuv.com von: |
1 Dürfen Schwangere an medizinisch genutzten Linearbeschleunigern arbeiten?
§§ 52, 55, 75 StrlSchV und § 78 StrlSchG
Der Schutz des ungeborenen Kindes schlägt sich in dem neu ins Strahlenschutzgesetz aufgenommenen § 78 (4) StrlSchG „Grenzwerte für beruflich exponierte Personen” und im Wesentlichen in drei Paragraphen der Strahlenschutzverordnung nieder: § 52 (s. Kap. 06010 § 52), § 55 (s. Kap. 06010 § 55) und vor allem § 69 (s. Kap. 06010 § 69):
Der Schutz des ungeborenen Kindes schlägt sich in dem neu ins Strahlenschutzgesetz aufgenommenen § 78 (4) StrlSchG „Grenzwerte für beruflich exponierte Personen” und im Wesentlichen in drei Paragraphen der Strahlenschutzverordnung nieder: § 52 (s. Kap. 06010 § 52), § 55 (s. Kap. 06010 § 55) und vor allem § 69 (s. Kap. 06010 § 69):
„Sobald der Strahlenschutzverantwortliche darüber informiert wird, dass eine Person, die einer beruflichen Exposition ausgesetzt sein kann, schwanger ist oder stillt, hat er dafür zu sorgen, dass … die Arbeitsbedingungen der schwangeren oder stillenden Personen so gestaltet werden, dass eine innere berufliche Exposition ausgeschlossen ist.”
Hinsichtlich der Frage, ob Schwangere an Linearbeschleunigern arbeiten dürfen, muss unterschieden werden, um welchen Typ von Linearbeschleuniger es sich handelt: