Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz während des Medizinstudiums
Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission über den Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz während des Medizinstudiums. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 der Röntgenverordnung dürfen Ärzte oder Zahnärzte, die nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen, Röntgenstrahlung in Ausübung der Heilkunde oder Zahnheilkunde nur anwenden, wenn sie unter ständiger Aufsicht eines entsprechend fachkundigen Arztes stehen und über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen.
Zur Arbeitshilfe: 08301_01.pdf
Zum Kapitel:
Erwerb von Kenntnissen während des Medizinstudiums