Notwendigkeit der stationären Durchführung der Ganzkörperszintigraphie mit I-131 beim Schilddrüsenkarzinom
Die Strahlenschutzkommission hat in ihrer 182. Sitzung am 04. bis 06. Dezember 2002 eine Stellungnahme zum Einsatz von I-131 in der Nuklearmedizin zu diagnostischen Zwecken verabschiedet. Darin wird ausgeführt, dass die allgemeine Verwendung von I-131 in der Diagnostik bei ambulanten Patienten wegen des I-131-Eintrags in das Abwasser aus strahlenhygienischen Grün-den nicht mehr gerechtfertigt ist, da bei solchen Untersuchungen das I-131 meist durch andere, radio-ökologisch günstigere radioaktive Stoffe ersetzt werden kann. Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen die Empfehlung der SSK.
Zur Arbeitshilfe: 08501_01.pdf
Zum Kapitel:
Durchführung der Ganzkörperszintigraphie