Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV
Der Länderausschuss für Atomkernenergie – Fachausschuss Strahlenschutz – hat in seiner Sitzung vom 19.–21.02.2002 die neue Rahmenrichtlinie über Verfahren und Umfang von jährlich wiederkehrenden Überprüfungen nach § 66 Abs. StrlSchV von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Bestrahlungsvorrichtungen mit radioaktiven Strahlen und Geräte für die Gammaradiographie beschlossen. Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen die Richtlinie.
Zur Arbeitshilfe: 07052_01.pdf
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Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV