Eingangsvoraussetzungen und Erwerb der erforderlichen Fachkunde in der medizinischen Physik
Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen eine Empfehlung der Strahlenschutzkommission über die erforderlichen Kenntnisse in der Medizinischen Physik. Für den Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen analog zu den medizinischen Fachkunde- und Kenntnisregelungen Festlegungen zum Erwerb und Erhalt von Kenntnissen und Fachkunden für medizinphysikalische Tätigkeiten getroffen werden. Dies betrifft sowohl die Eingangsvoraussetzungen (Ausbildung), den Erwerb der Sachkunde, den erfolgreichen Besuch von Strahlenschutzkursen als auch die mindestens alle 5 Jahre zu erfolgende Aktualisierung von Fachkunden und Kenntnissen im Strahlenschutz.
Zur Arbeitshilfe: 08303_01.pdf
Zum Kapitel:
Erforderliche Fachkunde in der medizinischen Physik