-- WEBONDISK OK --
Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV
Der Länderausschuss für Atomkernenergie – Fachausschuss Strahlenschutz – hat in seiner Sitzung vom 19.–21.02.2002 die neue Rahmenrichtlinie über Verfahren und Umfang von jährlich wiederkehrenden Überprüfungen nach § 66 Abs. StrlSchV von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, Bestrahlungsvorrichtungen mit radioaktiven Strahlen und Geräte für die Gammaradiographie beschlossen. Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen die Richtlinie.
Zum Kapitel: Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV

Weiterlesen und den „Strahlenschutz in Medizin und Medizintechnik digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Praxisnahe Erläuterungen zur Umsetzung des StrlSchG und der StrlSchV
  • Materialien zur Mitarbeiterschulung und Unterweisung
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal