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Qualitätskontrolle von nuklearmedizinischen Geräten
Die physikalisch-technische Qualitätssicherung ist auch in der Nuklearmedizin ein wesentlicher Bestandteil der Optimierung im Strahlenschutz, daher wird auch in den aktuellen Entwürfen der Basic Safety Standards von IAEA und Euratom ihre allgemeine Anwendung gefordert. So ist nach § 83 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung eine interne Qualitätssicherung aller in der Nuklearmedizin zur Untersuchung oder Behandlung verwendeter Geräte und Ausrüstungen vorgeschrieben. Technisch erfolgt dies durch die Abnahmeprüfung bei Inbetriebnahme und die darauf anschließende regelmäßige Konstanzprüfung. Dadurch werden die ordnungsgemäße Funktion sichergestellt und Abweichungen zu einem Ausgangs- oder Sollwert während des Betriebes zeitnah festgestellt. Diese Arbeitshilfe liefert Ihnen die Empfehlung der SSK.
Zum Kapitel: Qualitätskontrolle von Geräten

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