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Strahlenschutz in der Tierheilkunde
Diese Arbeitshilfe wendet sich in erster Linie an die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, andererseits soll sie dem Antragsteller bzw. Strahlenschutzverantwortlichen das Genehmigungs-verfahren nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bzw. Röntgenverordnung (RöV) überschaubar machen und dem im Bereich der Tierheilkunde tätigen Personal auf dem entsprechenden Anwendungsgebiet Hinweise zur Umsetzung der Strahlenschutzgrundsätze geben.
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