02G11 Abfallmanagement bei neuen Therapien
Die in einer nuklearmedizinischen Klinik entstehenden radioaktiven Abfälle müssen verantwortungsvoll und entsprechend den gesetzlichen Regelungen entsorgt werden. Dabei kann radioaktiver Abfall, der in einem gesicherten und abgeschirmten Lager entsprechend lange Zeit abgeklungen ist, nach Freimessung als nicht radioaktiver Abfall entsorgt werden, sofern die Halbwertszeit der enthaltenen Radionuklide < 100 Tage ist. Abfälle mit Halbwertszeiten > 100 Tagen müssen in der Regel über die Landessammelstellen entsorgt werden. von: |
1 Behandlung radioaktiver Abfälle
Feste und flüssige Abfälle trennen
Im Allgemeinen werden radioaktive Abfälle in einen festen und einen flüssigen Anteil getrennt. Radioaktive Abfälle in fester Form sind möglichst getrennt nach Nukliden zu sammeln und zur Entsorgung abzugeben.
Im Allgemeinen werden radioaktive Abfälle in einen festen und einen flüssigen Anteil getrennt. Radioaktive Abfälle in fester Form sind möglichst getrennt nach Nukliden zu sammeln und zur Entsorgung abzugeben.
Dauer der Lagerung berechnen
Um die notwendige Dauer der Lagerung bis zum Unterschreiten der gesetzlichen Grenzwerte zu berechnen, kann die spezifische Radioaktivität in den Abfallbehältern mit einem speziellen Messsystem bestimmt werden.
Um die notwendige Dauer der Lagerung bis zum Unterschreiten der gesetzlichen Grenzwerte zu berechnen, kann die spezifische Radioaktivität in den Abfallbehältern mit einem speziellen Messsystem bestimmt werden.
Je nach Radionuklid und Aktivität ergeben sich notwendige Lagerdauern von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten oder gar Jahren. Ist die berechnete Lagerzeit abgelaufen, werden die Abfallbehälter auf Kontaminationen überprüft und können bei Kontaminationsfreiheit als Klinikabfälle entsorgt werden.