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02G04 Gegenüberstellung von Regelungen der RöV zu Regelungen des StrlSchG und der StrlSchV

Dieser Beitrag liefert Ihnen eine Gegenüberstellung der RöV, des StrlSchG und der StrlSchV. Durch diese Zusammenstellungen können Sie die Änderungen in den Verordnungen gut erkennen.
von:

1 Gegenüberstellung

Diese eine Gegenüberstellung der RöV, des StrlSchG und der StrlSchV. Durch diese Zusammenstellungen können Sie die Änderungen in den Verordnungen gut erkennen.
§
RöV alt (außer Kraft)
StrlSchG
StrlSchV (neu)
1
Anwendungsbereich
-
-
2
Begriffsbestimmungen
§§ 2, 4, 5, 45, 83
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 8 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
Anlage 18 Dosis- und Messgrößen
(zu den §§ 171, 197)
2a
Rechtfertigung
§§ 4, 6 (u. a. VO-Erm.), 7 (u. a. VO-Erm.), 38, 83
§ 2 Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten
§ 3 Verfahren zur Prüfung derRechtfertigung vonTätigkeitsarten nach § 7 desStrahlenschutzgesetzes
§ 4 Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten nach § 38 des Strahlenschutzgesetzes
Anlage 1 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten (zu § 2)
Anlage 2 Erforderliche Unterlagen zur Prüfung der Rechtfertigung von Tätigkeitsarten (zu den §§ 3 und 4)
2b
Dosisbegrenzung
§ 9
-
2c
Vermeidung unnötiger Strahlenexposition und Dosisreduzierung
§ 8
-
3
Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§§ 12-16, 19,
86 (VO-Erm.), 198
§ 114 Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 131 Medizinphysik-Experte
4
Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§§ 19, 200
-
4a
Sachverständige
§ 172 (u. a. VO-Erm.), 217
Kapitel 4 Bestimmung von Sachverständigen
5
Betrieb von Störstrahlern
§§ 12, 13, 24 (VO-Erm.)
§ 8 Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
§ 96 Überlassen von Störstrahlern
Anlage 3 Genehmigungsfreie Tätigkeiten (zu den §§ 5, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96)
6
Prüfung, Erprobung, Wartung, Instandsetzung und Beschäftigung
§§ 22, 26, 172, 201, 203
§ 9 Anzeigefreie Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
7
Untersagung
§§ 22, 26, 203
-
8
Verfahren der Bauartzulassung
§§ 45, 46, 48, 49 (VO-Erm.)
Abschnitt 3 Bauartenzulassung
9
Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
§ 49 (VO-Erm.)
§ 24 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
10
Zulassungsschein
§ 47
-
11
Bekanntmachung im Bundesanzeiger
§ 49 (VO-Erm.)
§ 26 Bekanntmachung
12
Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
§ 49 (VO-Erm.)
§ 25 Pflichten des Inhabers einer bauartzugelassenen Vorrichtung
§ 87 Aufbewahrung undBereithalten von Unterlagen
13
Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
§§ 69, 70
-
14
Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§§ 70, 71
§ 43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
15
Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§§ 72, 76 (VO-Erm.),
79 (VO-Erm.) 81 (VO-Erm.),
85 (VO-Erm.), 86 (VO-Erm.)
43 Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
§ 44 Pflichten bei Nutzung durch weitere Strahlenschutzverantwortliche
15a
Strahlenschutzanweisung
§ 73 (VO-Erm.)
§ 45 Strahlenschutzanweisung
16
Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung von Menschen
§ 86 (VO-Erm.)
§ 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme; Abnahmeprüfung
§ 116 Konstanzprüfung
§ 117 Aufzeichnungen
§ 121 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 125 Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis
17
Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen zur Behandlung von Menschen
§ 86 (VO-Erm.)
§ 115 Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme;
Abnahmeprüfung
§ 116 Konstanzprüfung
§ 117 Aufzeichnungen
17a
Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
§§ 14, 85, 86 (VO-Erm.
§ 128 Bestimmung von ärztlichen und zahnärztlichen Stellen
§ 130 Qualitätssicherung durch ärztliche und zahnärztliche Stellen
18
Sonstige Pflichten beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder eines Störstrahlers nach § 5 Abs. 1
§§ 86 (VO-Erm.),
89 (VO-Erm.)
§ 46 Bereithalten des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
§ 97 Aufbewahrung undBereithalten von Unterlagen
§ 118 Bestandsverzeichnis
§ 110 Maßnahmen bei derAnwendung
§ 123 Anforderungen im Zusammenhang Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
§ 98 Einweisung in Tätigkeitenmit Strahlungsquellen
18a
Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
§ 74 (u. a. VO-Erm.)
Kapitel 5
19
Strahlenschutzbereiche
§ 76 (VO-Erm.)
§ 52 Einrichten von Strahlenschutzbereichen
§ 91 Kennzeichnungspflicht
20
Röntgenräume
§ 19 Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
§§ 76 (VO-Erm.),
89 (VO-Erm.)
Kapitel 6 Abschnitt 1 Physikalische Strahlenschutzkontrolle, Strahlenschutzbereiche
Anlage 4 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und Tochternuklide
21
Schutzvorkehrungen
§§ 76 (VO-Erm.),
79 (VO-Erm.)
§ 75 Sonstige Schutzvorkehrungen
22
Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
§ 76 (VO-Erm.)
§ 55 Zutritt zu Strahlenschutzbereichen
23
Rechtfertigende Indikation
§§ 83, 86 (VO-Erm.)
§ 119 Rechtfertigende Indikation
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
24
Berechtigte Personen
§ 86 (VO-Erm.)
§ 145 Berechtigte Personen bei der Anwendung am Menschen
25
Anwendungsgrundsätze
§§ 83, 84,
86 (VO-Erm.), 213
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
§ 110 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 112 Informationspflichten
26
Röntgendurchleuchtung
§ 86 (VO-Erm.)
§ 103 Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
27
Röntgenbehandlung
§ 86 (VO-Erm.)
§ 110 Maßnahmen bei der Anwendung
§ 132 Aufgaben des Medizinphysik-Experten
28
Aufzeichnungspflichten, Röntgenpass
§§ 85, 86 (VO-Erm.)
§ 125 Diagnostische Referenzwerte, Bevölkerungsdosis
28a
Genehmigung zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§§ 31,
§ 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
§ 138 Besondere Schutzpflichten
Abschnitt 9 Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung
28b
Genehmigungsvoraussetzungen für die Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen in der medizinischen Forschung
§§ 31-33, 35,
37 (VO-Erm.),
§ 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
§ 120 Medizinphysik-Experte
§ 124 Weitere Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen
28c
Besondere Schutz-, Aufklärungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 37 (VO-Erm.)
§ 133 Einwilligung nach Aufklärung
§ 138 Besondere Schutzpflichten
§ 140 Aufbewahrungspflichten; weitere Regelungen zu Aufzeichnungen
28d
Anwendungsverbote und Anwendungsbeschränkungen für einzelne Personengruppen
§ 37 (VO-Erm.)
§ 136 Anwendung an nicht Einwilligungsfähigen und an Minderjährigen
§ 137 Weitere Anwendungsverbote undAnwendungsbeschränkungen
28e
Mitteilungs- und Berichtspflichten
§ 37 (VO-Erm.)
§ 141 Mitteilungspflichten
§ 142 Abschlussbericht
Anlage 14 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei
medizinischen Expositionen und bei Expositionen der untersuchten Person bei nichtmedizinischen Anwendungen
28f
Schutzanordnung
§ 37 (VO-Erm.)
§ 143 Behördliche Schutzanordnung
28 g
Ethikkommission
§ 36 Ethikkommission
§ 205 Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
-
29
Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
§ 87 (VO-Erm.)
§ 144 Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung
§ 146 Berechtigte Personen in der Tierheilkunde
30
Berechtigte Personen in sonstigen Fällen
§ 89 (VO-Erm.)
§ 147 Berechtigte Personen außerhalb der Anwendung am Menschen oder der Tierheilkunde
31
Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen
§ 79 (VO-Erm.)
§ 71 Kategorien beruflich exponierter Personen
31a
Dosisgrenzwerte bei beruflicher Strahlenexposition
§§ 78, 166
§ 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen
31b
Berufslebensdosis
§ 77
§ 74 Besonders zugelassene
Expositionen
31c
Dosisbegrenzung bei Überschreitung
§ 79 (VO-Erm.)
§ 73 Dosisbegrenzung bei Überschreitung von Grenzwerten
32
Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung
§ 80
-
33
Anordnung von Maßnahmen und behördliche Ausnahmen
(Verzicht wegen Verweises in § 179 Absatz 1 Nummer 2 auf Anordnungsbefugnis nach § 19 AtG)
Befugnisse der Behörde
Maßnahmen anzuordnen oder Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften zu gestatten, sind in zahlreichen Vorschriften der StrlSchV (neu) verortet. Von einer expliziten Nennung wird hier aus Darstellungsgründen verzichtet.
34
Messung von Ortsdosis, Ortsdosisleistung und Personendosis
§§ 76 (VO-Erm.), 86 (VO-Erm.),
89 (VO-Erm.)
§ 56 Messtechnische Überwachung in Strahlenschutzbereichen
§ 90 Strahlungsmessgeräte
35
Zu überwachende Personen und Ermittlung der Körperdosis
§§ 76 (u. a. VO-Erm.), 79 (VO-Erm.), 86 (VO-Erm.), 167, 169, 171 (VO-Erm.), 187, 216
§ 57 Kontamination und Dekontamination
§ 58 Verlassen von und Herausbringen aus Strahlenschutzbereichen
§ 64 Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis; zu überwachende Personen
§ 65 Vorgehen bei der Ermittlung der Körperdosis
§ 69 Schutz von schwangerenund stillenden Personen
§ 176 Duldungspflichten
35a
Strahlenschutzregister
§ 170 (u. a. VO-Erm.)
§ 173 Strahlenschutzregister
36
Unterweisung
§ 76 (VO-Erm.)
§ 63 Unterweisung
37
Erfordernis der arbeitsmedizinischen Vorsorge
§ 79 (VO-Erm.)
§ 77 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
§ 176 Duldungspflichten
38
Ärztliche Bescheinigung
§ 79 (VO-Erm.)
§ 79 Ärztliche Bescheinigung
§ 80 Behördliche Entscheidung
39
Behördliche Entscheidung
§ 79 (VO-Erm.)
§ 80 Behördliche Entscheidung
40
Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 79 (VO-Erm.)
§ 81 Besondere ärztliche Überwachung
§ 176 Duldungspflichten
41
Ermächtigte Ärzte
§ 79 (VO-Erm.)
§ 175 Ermächtigte Ärzte
42
Meldepflicht
§ 90 (u. a. VO-Erm.)
§ 108 Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses
Anlage 15 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses bei medizinischer Exposition und bei Exposition der untersuchten Person bei einer nichtmedizinischen Anwendung (zu § 108)
Anlage 15 Kriterien für die Bedeutsamkeit eines Vorkommnisses in einer geplanten Expositionssituation
43
Elektronische Kommunikation
§ 182
§ 13 Anmeldebedürftige grenzüberschreitende Verbringung
§ 46 Bereithalten desStrahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
§ 84 Register über hochradioaktive Strahlenquellen
§ 85 Buchführung und Mitteilung
§ 106 Vorbereitende Maßnahmen für Notfälle oder Störfälle
§ 111 Aufgaben der zentralenStelle
§ 114 Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen
§ 123 Anforderungen imZusammenhang Betrieb einerRöntgeneinrichtung zurTeleradiologie
Teil 5 Kapitel 1 Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall
§ 173 Strahlenschutzregister
44
Ordnungswidrigkeiten
§ 194
§ 184 Ordnungswidrigkeiten
45
Übergangsvorschriften
§§ 196–21
Teil 6 Kapitel 2 Übergangsvorschriften
46
(weggefallen)
-
-
47
Berlin-Klausel (gegenstandslos)
-
-
48
(Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften)
nicht übertragbar
nicht übertragbar
Anlage 1
(zu § 8 Abs. 1 Satz 1) Vorschriften über die Bauart von Röntgenstrahlern, die zur Anwendung von Röntgenstrahlung am Tier bestimmt sind (Röntgenstrahler in Röntgeneinrichtungen für tiermedizinische Zwecke, soweit sie nicht nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes erstmalig in Verkehr gebracht sind)
-
§ 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
Anlage 2
(zu § 8 Abs. 1 Satz 1)
Vorschriften über die Bauart von Röntgenstrahlern und Röntgeneinrichtungen, die zur Anwendung in den in § 30 bezeichneten Fällen bestimmt sind (Röntgeneinrichtungen für nichtmedizinische Zwecke), und von Störstrahlern (§ 5 Abs. 3)
-
§ 16 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung einer Vorrichtung, die sonstige radioaktive Stoffe enthält
§ 18 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Röntgenstrahlern
§ 19 Technische Anforderungenan die Bauartzulassung vonBasisschutzgeräten
§ 20 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Hochschutzgeräten
§ 21 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Vollschutzgeräten
§ 22 Technische Anforderungenan die Bauartzulassung vonSchulröntgeneinrichtungen
§ 23 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
Anlage 3
(zu § 31a)
Gewebe-Wichtungsfaktoren
§ 175 (u. a. VO-Erm.)
Anlage 18 Dosis- und Messgrößen
Anlage 4
(zu § 38 Abs. 1 Satz 3)
Ärztliche Bescheinigung nach § 38 der Röntgenverordnung
-
-
Anlage 5
(zu § 2a Absatz 3)
Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
§ 6 (VO-Erm.)
Anlage 1 Liste der nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten
 

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