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02125 Diagnostische Referenzwerte in der Nuklearmedizin nach StrlSchV

Die diagnostischen Referenzwerte (DRW) in der Nuklearmedizin werden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für typische Untersuchungen in der Nuklearmedizin am „Standardpatienten" veröffentlicht. Ziel ist es, die Strahlenexposition für Patient und Personal zu minimieren und durch aktuelle Angaben zur applizierten Aktivität des Radiopharmakons der Forderung der StrlSchV zu entsprechen, Untersuchungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik auszuführen. Daher werden die DRW bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen vom BfS aktualisiert.
Arbeitshilfen:
von:
Die Europäische Kommission hat mit der Patientenschutzrichtlinie (Richtlinie 97/43/EURATOM [1]) das ICRP-Konzept 103 [2] der diagnostischen Referenzwerte (DRW) aufgegriffen und mit der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 in nationales Strahlenschutzrecht überführt.
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBI. I S 1194) geändert worden ist, sieht in § 125 Absatz 1 Satz 1 vor, dass bei der Untersuchung von Menschen diagnostische Referenzwerte zugrunde zu legen sind.
Zitat
§ 122 der StrlSchV behandelt die Beschränkung der Strahlenexposition. Absatz 3 definiert: „Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die diagnostischen Referenzwerte nach § 125 Absatz 1 Satz 1 bei Untersuchungen von Personen mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung zugrunde gelegt werden.”
§ 125 StrlSchV
Auf der Grundlage des § 125 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV werden die aktualisierten diagnostischen Referenzwerte in Tabellen für häufig verwendete Untersuchungsarten bekanntgegeben. Die diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen wurden am 5. August 2003 im Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 143, S. 17503) erstmals veröffentlicht und sind letztmals am 15. Juni 2021 aktualisiert worden. Sie wurden dann am 6. Juli 2021 im Bundesanzeiger (BAnz AT 06.07.2021 B4) veröffentlicht [3].
Die beigefügte Arbeitshilfe liefert Ihnen das Original der Bekanntmachung des Bundesamts für Strahlenschutz.[ 02125_01.pdf]
Reduktion der Strahlenexposition
Die Einführung der diagnostischen Referenzwerte dient dem Ziel der Reduktion der Strahlenexposition des Patienten. Die mittlere effektive Dosis pro Untersuchung in der Nuklearmedizin beträgt nach Auswertungen des BfS 2,3 mSv. Dabei sind die beiden Extreme, die am häufigsten angewendete Schilddrüsenszintigrafie mit einer niedrigen effektiven Dosis von ca. 0,9 mSv und die Herzszintigrafie mit rund 7–8 mSv pro Untersuchung, zu unterscheiden. Nierenuntersuchungen bei Kindern – eine der häufigsten Untersuchungsarten in dieser Patientengruppe – zeichnen sich durch eine niedrige Strahlenexposition von 0,7 mSv aus.
Einhergehend mit der Pflicht zur Dokumentation der applizierten Aktivität am Patienten, wird die Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte durch die Ärztlichen Stellen (ÄS) überprüft. Dazu wurde der Leitfaden für die Ärztlichen Stellen zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin im Juni 2022 aktualisiert [4].

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